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Zahlreiche Tipps und Tricks für Verbraucher


Der Datenschutz fängt im Kopf an - zumal in einer zunehmend elektronisch vernetzten Welt verstärkt Vorsicht geboten ist
Ratgeber Verbraucherschutz: Wissen, worauf es ankommt

(11.09.13) - Warenmängel, Belästigungen am Telefon oder gar Betrug belasten das Vertrauen zwischen Anbietern und Verbrauchern. Was ist dagegen zu tun? Wie können solche Situationen vermieden werden? Antworten darauf gibt der Ratgeber "Verbraucherschutz kompakt" der Bundesregierung. Leser erfahren im Ratgeber, worauf sie beim Kauf, bei der Auftragserteilung oder der Bestellung achten sollten. Wer gut informiert ist und weiß, worauf es ankommt, ist besser vorbereitet und vermeidet eher eine Fehlentscheidung.

Umfassende Hilfe bietet zum Beispiel das Verbraucherinformationsgesetz: Bürger können von Behörden schnell und kostengünstig Auskunft über verschiedene Produkte erhalten. Auch der "Verbraucherlotse" der Bundesregierung gibt in vielfältigen Alltagsfragen Rat. In der Praxis haben sich darüber hinaus Qualitätssiegel bewährt, damit Verbraucher die Fülle an Informationen einordnen können.

Ob es sich um Lebensmittel, sonstige Produkte des täglichen Bedarfs oder um Dienstleistungen handelt, die im Geschäft oder online erworben wurden: Wenn sich ein Mangel erst später herausstellt, hat der Verbraucher zunächst einmal das Nachsehen. Doch das Recht ermöglicht ihm, den Mangel beheben zu lassen oder sogar den Vertrag rückgängig zu machen.

Rund ums Geld
Wenn es um Geldanlagen, Kredite oder Versicherungen geht, hat der Verbraucher Anspruch darauf, vor dem Vertragsabschluss richtig und umfassend beraten zu werden. Produktinformationsblätter müssen die wichtigsten Informationen zu einer Anlage enthalten. Sie machen die verschiedenen Angebote vergleichbar. Vor allem schaffen einheitliche Qualifikationsanforderungen an Anlageberater und -vermittler mehr Schutz für den Verbraucher.

Sich richtig zu versichern, ist leichter gesagt als getan. Auf der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz bewegt man sich ständig zwischen Unter- und Überversicherung. Verbraucher sollten sich zunächst die Frage stellen, welche Risiken sie bereit sind selbst zu übernehmen und welche nicht. Erst danach sollten die Angebote von Versicherungen geprüft werden. Auch dabei gibt der aktualisierte Ratgeber "Verbraucherschutz kompakt" Hilfestellung.

Mit den eigenen Daten geizen
Der Datenschutz fängt im Kopf an - zumal in einer zunehmend elektronisch vernetzten Welt verstärkt Vorsicht geboten ist; denn das Internet vergisst nichts.

Der Ratgeber gibt zahlreiche Tipps und Tricks für das sichere Surfen im Internet. So sollte man vor jeder Freigabe der eigenen Daten stets prüfen, ob für den Vorgang wirklich alle persönlichen Daten benötigt werden. Um gegen die immer raffinierteren Schadprogramme gewappnet zu sein, bedarf es neben der gebotenen Vorsicht im Internet einer guten Ausrüstung.

Guter Rat ist gefragt
Sollte es zum Streit zwischen Verbraucher und Anbieter kommen, gibt "Verbraucherschutz kompakt" ebenfalls Rat. Der Ratgeber nennt wichtige Anlaufstellen - etwa die Verbraucherzentralen oder die örtlichen Beratungsstellen.

Es ist oftmals weniger nervenaufreibend und vor allem kostengünstiger, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Deswegen fördert die Bundesregierung die Einrichtung von Schlichtungsstellen. So hilft etwa eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur bei Streitigkeiten mit dem Telekommunikationsanbieter. Bei Banken und Versicherungen können Verbraucher im Streitfall deren Ombudsleute anrufen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Der Ratgeber beleuchtet zu allen Themen jeweils aktuelle Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Schließlich gibt er viele Hinweise auf weiterführende Informationen und Ansprechpartner.

Verbraucherschutz kompakt (PDF) 3MB
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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Meldungen: Schriften

  • Auskunftsanspruch von zentraler Bedeutung

    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

  • Social Media: Schleichwerbung vermeiden

    Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

  • Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz

    Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.

  • Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG

    Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.

  • Rolle von BIM und Digitalen Zwillingen

    Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.

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