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Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht


Bundeskartellamt veröffentlicht Unterrichtsmaterialien zum Thema "Wettbewerb"
Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln

(31.07.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Unterrichtsmappe zum Thema "Wettbewerbsaufsicht in Deutschland" veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Link-Sammlung zu anschaulichen Video- und Audio-Beiträgen richtet sie sich an Schüler, die Interesse an dem Thema Wirtschaft und Wettbewerb haben. Lehrer können die Unterrichtsmappe nutzen, um in ihrem Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln, welche Bedeutung dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftsordnung zukommt und welche Rahmenbedingungen der Staat setzt, um ihn zu schützen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit den Unterrichtsmaterialien und der Link-Sammlung wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dem Thema Wirtschaft in der Schule ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. In Unterrichtsbesuchen und Lehrerfortbildungen, die wir anbieten, haben wir oft feststellen können, dass sich das Thema Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln."

Die Unterrichtsmappe behandelt die folgenden Themen:

>> Wozu brauchen wir Wettbewerb?
>> Braucht freier Wettbewerb Regeln?
>> Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
>> Wieso kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?
>> Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
>> Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union

Die Mappe wurde vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Fachlehrern erarbeitet und besteht aus insgesamt sechs Arbeitsblättern und dazu gehörigen Aufgabenblättern. Jedes Arbeitsblatt erläutert einen eigenen Bereich und gibt einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die Unterlagen enthalten vertiefende Aufgaben mit Lösungsskizzen sowie Diskussionsanregungen für das jeweilige Themengebiet. Darüber hinaus kann mit zwei Klassenraumexperimenten den Schülern vermittelt werden, wie sich Marktpreise im Wettbewerb bilden und wie die Kronzeugenregelung in der Kartellverfolgung funktioniert. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

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  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

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    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

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    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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