Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht
Bundeskartellamt veröffentlicht Unterrichtsmaterialien zum Thema "Wettbewerb"
Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln
(31.07.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Unterrichtsmappe zum Thema "Wettbewerbsaufsicht in Deutschland" veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Link-Sammlung zu anschaulichen Video- und Audio-Beiträgen richtet sie sich an Schüler, die Interesse an dem Thema Wirtschaft und Wettbewerb haben. Lehrer können die Unterrichtsmappe nutzen, um in ihrem Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln, welche Bedeutung dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftsordnung zukommt und welche Rahmenbedingungen der Staat setzt, um ihn zu schützen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit den Unterrichtsmaterialien und der Link-Sammlung wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dem Thema Wirtschaft in der Schule ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. In Unterrichtsbesuchen und Lehrerfortbildungen, die wir anbieten, haben wir oft feststellen können, dass sich das Thema Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln."
Die Unterrichtsmappe behandelt die folgenden Themen:
>> Wozu brauchen wir Wettbewerb?
>> Braucht freier Wettbewerb Regeln?
>> Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
>> Wieso kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?
>> Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
>> Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union
Die Mappe wurde vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Fachlehrern erarbeitet und besteht aus insgesamt sechs Arbeitsblättern und dazu gehörigen Aufgabenblättern. Jedes Arbeitsblatt erläutert einen eigenen Bereich und gibt einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die Unterlagen enthalten vertiefende Aufgaben mit Lösungsskizzen sowie Diskussionsanregungen für das jeweilige Themengebiet. Darüber hinaus kann mit zwei Klassenraumexperimenten den Schülern vermittelt werden, wie sich Marktpreise im Wettbewerb bilden und wie die Kronzeugenregelung in der Kartellverfolgung funktioniert. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.