Herstellung von Haushaltsmehl
Bundeskartellamt gab den Erwerb der Mehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland frei
Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird
(30.07.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Haushaltsmehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland nach intensiven Marktermittlungen freigegeben. Die Markenrechte und sonstigen Rechte und Forderungen aus Markenlizenzverträgen werden von der PMG Premium Mühlen Gruppe veräußert. Zwischen den beiden Unternehmen besteht hinsichtlich der Marke "Diamant" bereits seit den 60er Jahren eine vertraglich vereinbarte Markenteilung, sodass Goodmills das entsprechende Markenmehl schon heute im Norden und Osten Deutschlands vertreibt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zwar wird GoodMills Deutschland durch den Zusammenschluss ihre bereits bestehende Marktführung bei Haushaltsmehl insbesondere im Bereich der Markenprodukte weiter ausbauen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes besteht bei diesem Commodity-Produkt jedoch ausreichender Wettbewerbsdruck, der verhindert, dass GoodMills nach dem Zusammenschluss über unkontrollierbare Verhaltensspielräume verfügt."
Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird. Haushaltsmehl wird unter Herstellermarken und unter Handelsmarken vertrieben, so dass sich hier die Frage stellte, ob diese jeweils eigenständige sachliche Märkte darstellen oder einem gemeinsamen Markt angehören. Im Hinblick auf das Verbraucherverhalten und die Austauschbarkeit auf Seiten der direkten Abnehmer des LEH waren die Ermittlungsergebnisse nicht eindeutig. Wesentliche Hersteller produzieren sowohl Handels- als auch Herstellermarkenmehl. Zudem hat der Absatz von Handelsmarken in den vergangenen Jahren zu Lasten der Markenprodukte stark zugenommen. Dies gab den Ausschlag dafür, im Ergebnis von einem einheitlichen Markt für Haushaltsmehl auszugehen, der räumlich das gesamte Bundesgebiet umfasst. Ob konventionelles Haushaltsmehl und Bio-Mehl, das erhebliche Zuwachsraten verzeichnet, einem gemeinsamen Markt angehören, konnte offen gelassen werden.
Der Marktanteil von GoodMills bei Haushaltsmehl liegt auch nach dem Zusammenschluss noch unterhalb von 40 Prozent. Für den LEH als Abnehmer von Haushaltsmehl gibt es hinreichende Bezugsalternativen. Darüber hinaus sind in Deutschland auch noch freie Produktionskapazitäten für die Herstellung von Haushaltsmehl verfügbar. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.