Forderung nach Unabhängigkeit der Staatsanwälte
Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz: Transparency begrüßt Europarats-Empfehlungen für Deutschland
"Behaupteter politisch motivierter Missbrauch des Strafrechtssystems in den Mitgliedstaaten des Europarates"
(07.10.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Berichtsentwurf von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz in Europa, der morgen im Europarat diskutiert und verabschiedet werden soll. Im Berichtsentwurf wird Deutschland empfohlen, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte aufzuheben. Diese Abschaffung sei auch im Interesse der Minister, die für die Anwendung oder Nicht-Anwendung dieser Kompetenz in Kritik geraten können.
Weiterhin wird im Berichtsentwurf Deutschland die Bestellung von Justizverwaltungsräten empfohlen, wie es sie bereits in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten gibt. Im Rahmen einer solchen justiziellen Selbstverwaltung entscheiden diese Räte über die Zuweisung von Sach- und Personalmitteln. Die Empfehlungen von Leutheusser-Schnarrenberger kommen denen des Deutschen Richterbundes nahe.
Transparency Deutschland fordert die Unabhängigkeit der Staatsanwälte. Peter Fries, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung von Transparency Deutschland: "Allein der Anschein illegitimer Einflussnahme von der Verwaltung auf die Justiz schadet dem Rechtsstaat."
Durch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber dem Justizminister ist ihre Unabhängigkeit grundsätzlich nicht gewährleistet. Zudem entscheiden Justiz-, Innen- und Finanzministerien der Länder allein über die Zuweisung von Sach- und Personalmitteln. Die dort gesetzten Prioritäten schlagen auf das polizeiliche Ermittlungsverhalten durch. Das bedeutet, dass durch Verteilung der sachlichen und personellen Mittel und Weisungsgebundenheit der polizeilichen Ermittlungsbehörden eine Einflussnahme auf den Umfang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch die Exekutive nicht ausgeschlossen werden kann. Dies tangiert mittelbar die Unabhängigkeit der Richterschaft, deren Entscheidungen auf den zur Anklage gebrachten Verfahren beruhen und somit reduziert werden können.
Der Rechtsausschuss im Europarat hat am 23.06.2009 den Berichtsentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Titel "Behaupteter politisch motivierter Missbrauch des Strafrechtssystems in den Mitgliedstaaten des Europarates" ("Allegations of politically-motivated abuses of the criminal justice system in Council of Europe member states") verabschiedet. Dieser beschreibt vier Typen von in Europa existierenden Rechtssystemen, für welche exemplarisch die Rechtssysteme in Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Russland beleuchtet werden.
Der Berichtsentwurf analysiert Schwachstellen mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz und führt Empfehlungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz auf. Ziel ist es, Möglichkeiten unzulässiger Einflussnahme vorzubeugen, um somit das Vertrauen in die jeweiligen Rechtssysteme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken. (Transparency: ra)
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