Neues EU-Gesetz beschert Bankkunden neue Regeln
Ab 31. Oktober 2009 kann das Geldinstitut bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschießendem Missbrauch vom Kunden verschuldensunabhängig künftig bis zu 150 Euro "Selbstbeteiligung" fordern
Besonders sorgfältig müssen Kunden künftig ihre Überweisungen ausfüllen. Denn diese werden allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt
(16.10.09) - iban.de informiert: Die meisten Bankkunden werden in diesen Tagen die neuen Geschäftsbedingungen ihrer Banken und Sparkassen im Briefkasten finden. Die umfangreiche Anpassung der Vertragsbedingungen zum 31. Oktober 2010 ist die Folge der Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie in deutsches Recht. Die Menge Papier und das Hauf an Kleingedrucktem sollen aber keinen Bankkunden abschrecken.
"Im normalen Bankenverkehr ändert sich für die Leute eigentlich nichts", sagt Michelle Schmitz vom Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Die umgesetzte EU-Richtlinie soll den Zahlungsverkehr europaweit einheitlicher und genauso sicher wie im Inland gestalten. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend kurz zusammengefasst:
Ab 31. Oktober 2009 kann das Geldinstitut bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschießendem Missbrauch vom Kunden verschuldensunabhängig künftig bis zu 150 Euro "Selbstbeteiligung" fordern. Bei grober Fahrlässigkeit des Kunden gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze.
Besonders sorgfältig müssen Kunden künftig ihre Überweisungen ausfüllen. Denn diese werden allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt. Sollte Geld aufgrund einer falsch ausgefüllten Überweisung auf ein fremdes Konto gelangen, muss sich der Kunde mit Hilfe der Bank mit dem Kontoinhaber in Verbindung setzen.
Zusätzlich zum bisherigen Lastschriftverfahren gibt es ab November zusätzlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit diesem erhalten Kunden die Möglichkeit, Beträge außerhalb Deutschlands zu begleichen. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr. Dieses bietet dann eine Alternative zur Kreditkarte oder Rechnung bei Zahlungen im Internet, wenn der Händler im europäischen Ausland sitzt.
Die Lastschrift-Stornierung ist mit diesem System dann nur noch bis zu acht Wochen nach der Abbuchung möglich. Beim klassischen Lastschriftverfahren sind es zwar sechs Wochen, allerdings nach Rechnungsabschluss, der in der Regel am Ende eines Quartals erfolgt.
Auch müssen künftig EU-Überweisungen binnen drei Geschäftstagen abgewickelt werden. Ab 2012 dürfen Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht mehr als einen Tag in Anspruch nehmen.
Bankkunden können ihr Girokonto künftig mit einer Frist von einem Monat anstatt drei Monaten kündigen. Die Banken müssen allerdings eine Frist von zwei Monaten einhalten.
Das Fachportal iban.de informiert seine Leser seit Jahren rund ums Thema internationale Bankleitzahlen und Kontonummern und ist in diesem Bereich eine häufig zitierte Quelle. Darüber hinaus stellt es Informationen zu den neuen SEPA-Verfahren und Überweisungsträgern sowie anderen Fragestellungen im elektronischen Zahlungsverkehr zur Verfügung. (iban.de: ra)
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