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EU-Dienstleistungsrichtlinie bringt Veränderungen


Die EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingt die Behörden zur stärkeren Digitalisierung - Umfassende E-Government-Infrastruktur bis zur virtuellen Poststelle erforderlich
Dienstleistungen überall in der gesamten EU diskriminierungsfrei und unbürokratisch angeboten werden können - Die öffentliche Verwaltung muss sich auf die Anforderungen organisatorisch und technisch vorbereiten

(12.11.07) - Das Beratungshaus Infora GmbH erwartet durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie deutlich verstärkte Impulse zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hintergrund ist das Erfordernis medienbruchfreier elektronischer Verfahren, in dem alle Elemente einer E-Government-Infrastruktur vom Content-Management über das Formular-Management bis hin zu E-Payment-Funktionen, digitalen Signatuen und virtueller Poststelle unverzichtbar sind. "Die Anforderungen an die Verfügbarkeit elektronischer Dienstleistungen werden steigen", urteilt Infora-Geschäftsführer Rainer Ullrich. "Hierauf sind die Verwaltungen allerdings weder organisatorisch noch technisch vorbereitet."

Die bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie zielt darauf ab, dass Dienstleistungen überall in der gesamten EU diskriminierungsfrei und unbürokratisch angeboten werden können. Jeder Dienstleister vom Freiberufler bis zum Gewerbetreibenden soll dafür alle erforderlichen Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen über eine bestimmte behördliche Institution – den so genannten einheitlichen Ansprechpartner in dem betreffenden Land – abwickeln können. "Bislang musste sich jeder, der eine öffentliche Leistung in Anspruch nehmen wollte, selbst darüber informieren, wer für ihn zuständig ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie er sich erforderliche Genehmigungen beschaffen kann", erläutert Ullrich. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht diese Aufgaben jedoch bei dem einheitlichen Ansprechpartner.

Er ist im gesamten Verwaltungsverfahren die entscheidende Schnittstelle und hat die Aufgabe, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen und ggf. zu bestätigen oder fehlende Unterlagen nachzufordern. Er muss zudem die zuständigen und zu beteiligenden Stellen ermitteln und dem Dienstleister während der Gesamtdauer des Verfahrens beratend zur Verfügung zu stehen. Zu seinen Pflichten gehört aber auch, bei allen beteiligten Stellen eine zügige Bearbeitung anzumahnen. Denn werden Fristen versäumt, gelten vollständig eingereichte Anträge nach der EU-Richtlinie automatisch als genehmigt.

"Damit entstehen sehr hohe Anforderungen an die Überprüfbarkeit und Rechtssicherheit, die sich nur über eine elektronische Verfahrensakte mit allen wesentlichen Informationen zu dem Verfahrensprozess erfüllen lassen", urteilt der Infora-Geschäftsführer. Eine stärkere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entstehe als Konsequenz der EU-Dienstleistungsrichtlinie zudem dadurch, dass Dienstleister ihre Unterlagen, Anträge usw. grundsätzlich auch elektronisch einreichen können. "Dies setzt voraus, dass alle Unterlagen und Formulare auch elektronisch zur Verfügung stehen und elektronisch weiter verarbeitet werden können", sieht Ullrich einen breiten Handlungsbedarf bei den Behörden. Dort ist die Problematik nach seinen Beobachtungen aber noch gar nicht ausreichend angekommen. "Vielfach mangelt es noch an einer Einschätzung der sehr weit reichenden Auswirkungen. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ohne eine umfassende IT-Unterstützung, aber auch ohne eine gründliche Reorganisation bzw. Optimierung der Verwaltungsprozesse nicht umzusetzen", so der E-Government-Experte. (Infora: ra)


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