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Gesetz über digitale Dienste


Vorläufige Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament, um das Internet zu einem sichereren Raum für Menschen in Europa zu machen
Digital Services Act: Das Gesetz wird für alle Online-Vermittler gelten, die Dienstleistungen in der EU erbringen



Mit der vorläufigen, politischen Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über das Gesetz über digitale Dienste wurde ein wichtiger Schritt getan. Was den Anspruch, die Art der regulierten Akteure und den innovativen Aspekt der damit verbundenen Aufsicht anbelangt, ist das Gesetz ein weltweites Novum im Bereich der Regulierung des digitalen Raums.

Das Gesetz folgt dem Grundsatz, dass alles, was außerhalb des Internets verboten ist, auch im Internet illegal sein sollte. Ziel ist es, die Verbreitung illegaler Inhalte im digitalen Raum zu verhindern und die Grundrechte der Nutzenden zu schützen.

Geltungsbereich
Das Gesetz wird für alle Online-Vermittler gelten, die Dienstleistungen in der EU erbringen.

Die eingeführten Verpflichtungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Art der betreffenden Dienste und sind auf die Zahl der Nutzenden zugeschnitten, d. h., sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen unterliegen strengeren Anforderungen. Dienste mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der Europäischen Union werden in die Kategorie sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Suchmaschinen fallen.

Um die Entwicklung von Start-ups und kleineren Unternehmen im Binnenmarkt zu gewährleisten, werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der EU von bestimmten neuen Verpflichtungen befreit.

Governance
Um eine wirksame und einheitliche Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zu gewährleisten, haben der Rat und das Parlament beschlossen, der Kommission die alleinige Aufsichtsbefugnis über sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen dieser Art von Akteuren zu übertragen.

Sie werden auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beaufsichtigt. Bei diesem neuen Aufsichtsmechanismus wird das Herkunftslandprinzip beibehalten, das auch weiterhin für andere Akteure und Anforderungen gilt, die unter das Gesetz fallen.

Online-Marktplätze
Angesichts der wichtigen Rolle, die diese Akteure im Alltag europäischer Konsumierender spielen, wird das Gesetz Marktplätzen eine Sorgfaltspflicht gegenüber Anbietenden, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf ihren Online-Plattformen verkaufen, auferlegen.

Marktplätze werden insbesondere Informationen über die verkauften Produkte und Dienstleistungen erheben und anzeigen müssen, um sicherzustellen, dass Konsumierende angemessen informiert werden.

Systemische Risiken sehr großer Plattformen und Suchmaschinen
Mit dem Gesetz wird eine Verpflichtung für sehr große digitale Plattformen und Dienste eingeführt, die von ihnen ausgehenden systemischen Risiken zu analysieren und eine Risikominderungsanalyse durchzuführen.

Diese Analyse muss jedes Jahr durchgeführt werden und wird eine kontinuierliche Überwachung ermöglichen, um die Risiken zu verringern, die mit Folgendem verbunden sind:
>> Verbreitung illegaler Inhalte
>> nachteilige Auswirkungen auf Grundrechte
>> Manipulationen von Diensten mit Auswirkungen auf demokratische Prozesse und die öffentliche Sicherheit
>> nachteilige Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Gewalt und auf Minderjährige sowie schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Gesundheit von Nutzenden

Dark Patterns
In Bezug auf Online-Plattformen und -Schnittstellen, die unter das Gesetz fallen, haben sich die gesetzgebenden Organe darauf geeinigt, irreführende Schnittstellen – sogenannte "Dark Patterns" – und Praktiken, die Nutzende in die Irre führen sollen, zu verbieten.

Empfehlungssysteme
Empfehlungssysteme werden von vielen Online-Nutzenden verwendet und ermöglichen Ihnen den schnellen Zugriff auf relevante Inhalte.

Es wurden Transparenzanforderungen für die Parameter von Empfehlungssystemen eingeführt, um die Information der Nutzenden und ihre Entscheidungen zu verbessern. Sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen werden Nutzenden ein System zur Empfehlung von Inhalten anbieten müssen, das nicht auf ihrem Profiling beruht.

Krisenmechanismus
Vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine und der besonderen Auswirkungen auf die Manipulation von Online-Informationen wurde ein neuer Artikel in den Text aufgenommen, mit dem ein Krisenreaktionsmechanismus eingeführt wird.

Dieser Mechanismus wird von der Kommission auf Empfehlung des Gremiums der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste aktiviert. Er wird es ermöglichen, die Auswirkungen der Tätigkeiten sehr großer Plattformen und sehr großer Suchmaschinen auf die betreffende Krise zu analysieren und verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte zu ergreifen.

Schutz von Minderjährigen im Internet
Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, werden besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um ihre Sicherheit im Internet zu gewährleisten, insbesondere wenn sie wissen, dass Nutzende minderjährig sind. Es wird Plattformen untersagt sein, zielgerichtete Werbung anzuzeigen, die auf der Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen im Sinne des EU-Rechts beruht.

Hintergrund
Im Dezember 2020 hat die Europäische Kommission ein Paket zu digitalen Diensten vorgelegt, das das Gesetz über digitale Dienste und ein Gesetz über digitale Märkte umfasst.

Die beiden Gesetze bilden die zwei Säulen einer beispiellosen Regulierung des digitalen Raums, die die europäischen Werte und das europäische Modell achtet. Zusammen bilden diese Gesetze einen Rahmen, der den Herausforderungen aufgrund des Aufkommens digitaler Giganten und dem Schutz ihrer Nutzenden gerecht wird und zugleich ein Gleichgewicht wahrt, das der Innovation in der digitalen Wirtschaft förderlich ist.

Am 24. März 2022 haben der Rat und das Parlament eine vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte erzielt.
(Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 04.05.22
Newsletterlauf: 11.07.22


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