Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht
Unternehmensführung: Abgeordnete wollen Steuertransparenz durchsetzen
Europäisches Parlament gewährt Aktionären ein Mitspracherecht bei Managergehältern
(07.08.15) - Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen Informationen zu Gewinnen, entrichteten Steuern und erhaltenen staatlichen Beihilfen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, offenlegen. So verlangen es die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in ihren Änderungsanträgen zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag. Damit sollen Transparenz und langfristiges Engagement der Aktionäre in den Unternehmen verstärkt werden.
Zudem fordert das Parlament, dass Aktionäre mindestens alle drei Jahre über die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung, also die Managergehälter, abstimmen können. "Diese Abstimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer langfristig angelegten Planung und Entscheidungsfindung bei Unternehmen und Anlegern. Sie wird die Transparenz in der Führung europäischer Unternehmen erhöhen und das Engagement institutioneller Anleger und Vermögensverwalter verstärken", sagte der Berichterstatter Sergio Cofferati (S ProzentD, IT).
Die angenommenen Änderungen des Gesetzesvorschlags enthalten wichtige Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerumgehung, vor allem die Verpflichtung zur länderspezifischen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting – CBCR), die sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen ihre Steuererklärungen offenlegen, und zwar für jedes Land, in dem sie tätig sind.
"Wir dürfen diese Gelegenheit nicht verpassen, insbesondere nach den Luxleaks-Enthüllungen und anderen Skandalen", fügte er hinzu.
Neue Verpflichtung zu einer länderbezogenen Berichterstattung
Die Abgeordneten haben einen Änderungsantrag angenommen, der große Unternehmen dazu verpflichtet, folgende Informationen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten offenzulegen: Das Ergebnis vor Steuern, Steuern auf den Gewinn oder Verluste und erhaltene staatliche Beihilfen. Unternehmen von öffentlichem Interesse, einschließlich börsennotierter und Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden, weil sie von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind, sollten dies ebenfalls tun, so die Abgeordneten.
Mitspracherecht der Aktionäre bei Managergehältern
Das Parlament verlangt, dass Aktionäre mindestens alle drei Jahre über die Vergütungspolitik für die Mitglieder der Unternehmensleitung einer börsennotierten Gesellschaft abstimmen können. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten entscheiden dürfen, ob das Ergebnis einer solchen Abstimmung durch die Aktionärshauptversammlung verbindlichen oder beratenden Charakter hat.
Die Vergütungspolitik für Manager sollte erläutern, wie sie den langfristigen Interessen des Unternehmens dient und klare Kriterien für die Gewährung der festen und variablen Bestandteile der Vergütung, einschließlich sämtlicher Prämien und sämtlicher Vorteile in jeglicher Form, festlegen, so die Abgeordneten. Der Aktienwert sollte bei den finanziellen Leistungskriterien keine vorrangige Rolle spielen, und die aktienbezogene Vergütung sollte beim leitenden Personal nicht der wichtigste Bestandteil ihrer variablen Vergütung sein. (Europäisches Parlament: ra)
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