Die wichtigsten Begriffe zum digitalen Binnenmarkt
Von Big Data bis Roaming: Glossar zum digitalen Binnenmarkt
EU-Abgeordneten fordern einen besseren grenzübergreifenden Zugang zu Online-Inhalten
(09.09.15) - Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir verfolgen die Nachrichten, sehen Filme und shoppen online. 315 Millionen Europäer nutzen das Internet täglich. Unser digitales Zeitalter bietet neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung. Die EU-Kommission hat deshalb im Mai eine Strategie für den Digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Im Juni haben sich EU-Parlament und Ministerrat auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 2017 und Garantien für die Netzneutralität geeinigt.
>> Big Data: Als Big Data werden große und komplexe Datenmengen wie zum Beispiel Datensätze zu Einkaufstransaktionen oder GPS-Signale bezeichnet. Die Fragen nach Eigentum bzw. Datenschutz stellen Europa hier vor große Herausforderungen.
>> Cloud Computing: Unter Cloud Computing, auf Deutsch Datenverarbeitung in der Wolke, versteht man die Verwendung, Speicherung und Verarbeitung von Daten auf räumlich entfernten Computern. Der Zugriff auf diese Computer erfolgt über das Internet. Cloud Computing bringt Vorteile für die Konsumenten. Es ist praktisch und preisgünstig. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach dem Datenschutz.
>> E-Commerce: Produkte werden nicht im Handel, sondern über das Internet angeboten. Laut EU-Kommission kaufen nur ca. 15 Prozent der europäischen Konsumenten Waren im EU-Ausland über das Internet. Grund für diesen niedrigen Prozentsatz sind die verhältnismäßig hohen Versandkosten.
>> Geoblocking: Konsumenten können die von einem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen, da sie von einem anderen Land aus auf das Angebot zugreifen. Unternehmen blockieren den Zugriff oftmals ohne Begründung. Konsumenten werden zu einem lokalen Store mit einem unterschiedlichen Preis- und Warenangebot weitergeleitet.
Während der Plenartagung im Juli haben die EU-Abgeordneten ihre Prioritäten für eine Urheberrechtsreform beschlossen. Sie fordern einen besseren grenzübergreifenden Zugang zu Online-Inhalten, erkennen aber die Bedeutung von Gebietslizenzen insbesondere für TV- und Filmproduktionen an.
>> Netzneutralität: Internetdienstanbieter sollen die Gleichstellung aller Inhalte, Webseiten und Plattformen gewährleisten. Dies bedeutet, dass bestimmte konkurrierende Webseiten oder Services nicht vorsätzlich geblockt oder Ladezeiten erhöht werden dürfen. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben sich im Juni informell auf das sogenannte Telekommunikationspaket geeinigt. Teil dieses Pakets sind Garantien für die Netzneutralität.
>>> Roaming: Ein Mobilfunknetz-Teilnehmer kann über sein Mobilgerät in einem anderen fremden Netzwerk, also zumeist im Ausland, Anrufe tätigen sowie Daten senden und empfangen. Zusätzliche Gebühren fallen an.
Der informelle Deal über das Telekommunikationspaket sieht vor, dass die Roaming-Gebühren für Anrufe, Textnachrichten und Datennutzung im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 abgeschafft werden.
(Europäisches Parlament: ra)
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