Bericht zur Geldwäscherichtlinie
Finanzmarkt-Compliance: Europäisches Parlament verschärft Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Unter der Geldwäscherichtlinie, so wie sie von den Abgeordneten abgeändert wurde, würden die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen Zentralregistern erkennbar gemacht
(02.04.14) - Die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts sollen in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden. So steht es in den neuen Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Zusätzlich verlangen die vorgeschlagenen Regeln von Banken, Rechnungsprüfern, Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Spielcasino-Betreibern mehr Wachsamkeit bei verdächtigen Geldtransfers ihrer Kunden. Ziel ist, fragwürdige Geschäfte und Steuerhinterziehung zu erschweren.
"Die öffentlichen Register werden es den Verbrechern schwerer machen, ihr Geld zu verstecken. Die Steuerhinterziehung fügt unserer Volkswirtschaft großen Schaden zu", sagte die Berichterstatterin für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL). "Heute ist ein guter Tag für den rechtschaffenen Bürger, und ein schlechter für den Verbrecher", fügte der Berichterstatter für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung Krišjānis Kariņš (EVP, LV) hinzu.
Wer steckt wirklich hinter einer Firma?
Unter der Geldwäscherichtlinie, so wie sie von den Abgeordneten abgeändert wurde, würden die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen Zentralregistern erkennbar gemacht.
Die Register wären miteinander verbunden und "öffentlich zugänglich, wenn sich die Person, die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat", verlangen die Abgeordneten, die jedoch einige Bestimmungen zum Datenschutz eingefügt und sichergestellt haben, dass nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind, im Register enthalten sein müssen.
Auf verdächtige Geldtransfers achten...
Nach den vorgeschlagenen Regeln müssten Banken und Finanzinstitutionen, aber auch Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten. Spielcasinos wären ebenfalls betroffen, aber Glücksspieldienste mit geringerem Risiko könnten durch die Mitgliedstaaten von den Vorschriften ausgenommen werden.
Der vorliegende Richtlinienvorschlag enthält einen risikogestützten Ansatz, durch den die Mitgliedstaaten die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser ermitteln, verstehen und mindern können. Die Abgeordneten haben auch die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung verabschiedet, um die grenzübergreifende Rückverfolgbarkeit von Auftraggebern und Zahlungsempfängern sowie ihren Vermögenswerten zu verbessern und politisch exponierten Personen auf die Finger schauen.
Die Vorschriften, die bisher nur "politisch exponierte Personen" (die wichtige politische Positionen bekleiden und deshalb verstärkt Ziel von Korruptionsversuchen sein könnten) aus Drittstaaten und von internationalen Organisationen betrafen, würden ausgeweitet auf "inländische" politisch exponierte Personen, also aus EU-Ländern. Das sind Personen, "die in dem Mitgliedstaat wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder mit solchen betraut wurden", wie zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, Richter und Staatsanwälte der obersten Gerichte, und Parlamentsabgeordnete.
Wenn solche Personen risikoreiche Geschäfte tätigen, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, mit denen beispielsweise die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Gelder bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden, so der Text weiter.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So haben die Abgeordneten die Möglichkeit, nach der Europawahl im Mai auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterzuarbeiten, und nicht wieder von vorn zu beginnen.
Der Bericht zur Geldwäscherichtlinie wurde mit 643 Stimmen angenommen, bei 30 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Die Geldtransfer-Verordnung wurde mit 627 Stimmen angenommen, bei 33 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. (Europäisches Parlament: ra)
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