Gefährlichkeit von DEHP
Gesundheitswesen: Europäisches Parlament fordert Verbot von recyceltem Plastik mit giftigem Weichmacher
Die Abgeordneten äußern sich besorgt darüber, dass die Antragsteller nicht nachgewiesen haben, dass die aus der Verwendung entstehenden Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einklang mit der REACH-Verordnung ausreichend beherrscht werden
(18.12.15) - In einer verabschiedeten Entschließung spricht sich das Parlament gegen eine Genehmigung für recyceltes Weich-PVC, das DEHP enthält, aus. DEHP ist ein Weichmacher, der in Konsumgütern des täglichen Gebrauchs wie Textilien, Möbeln und Baumaterialien verwendet wird und als fortpflanzungsgefährdender Stoff die Gesundheit von Arbeitnehmern, die damit umgehen, ernsthaft beeinträchtigen könnte.
"Es kann nicht hingenommen werden, dass möglicherweise toleriert wird, dass zahlreiche Männer zeugungsunfähig werden, nur damit Unternehmen, die Weich-PVC recyceln, und nachgelagerte Nutzer bei der Herstellung geringwertiger Erzeugnisse Kosten sparen, um im Hinblick auf Einfuhren von schlechter Qualität wettbewerbsfähig zu bleiben", so die Abgeordneten im Entschließungstext. Sie betonen weiterhin, dass "Recycling nicht als Rechtfertigung dafür angeführt werden sollte, die Verwendung gefährlicher veralteter Stoffe unbegrenzt fortzuschreiben."
DEHP - Di(2-ethylhexyl)phthalate - ist als Stoff mit Reproduktionstoxizität in der europäischen Chemikalienverordnung ("REACH") aufgeführt. Die EU-Kommission hat trotzdem einen Entwurf zur Genehmigung für das Recycling von DEHP-haltigem Weich-PVC vorgelegt, der noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden muss.
Wissenschaftliche Tests haben gezeigt, dass DEHP das Hormonsystem von Säugetieren beeinträchtigt. Es kann zu "irreversiblen Programmierungsstörungen in Bezug auf die Entwicklung und Fortpflanzung führen", was "in Bezug auf die Gesundheit des Menschen und wildlebender Arten als besonders besorgniserregend gilt", so der Text der nichtbindenden Entschließung.
Die Abgeordneten äußern sich besorgt darüber, dass die Antragsteller nicht nachgewiesen haben, dass die aus der Verwendung entstehenden Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer im Einklang mit der REACH-Verordnung ausreichend beherrscht werden. Außerdem, so der Text, haben die Antragsteller nicht überzeugend dargelegt, dass die sozioökonomischen Vorteile der Verwendung die Risiken für die Gesundheit des Menschen überwiegen.
Die nächsten Schritte
Die nichtbindende Entschließung der Berichterstatter Pavel Poc (S&D, CZ), Kateřina Konečná (GUE/NGL, CZ) und Bas Eickhout (Grüne/EFA, NL) wurde mit 603 Stimmen angenommen, bei 86 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.
Der Rat der EU muss noch über den Vorschlag der EU-Kommission abstimmen. Er muss die Genehmigung mit qualifizierter Mehrheit billigen oder ablehnen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, liegt die Entscheidung, die Genehmigung in Kraft treten zu lassen, bei der Kommission. (Europäisches Parlament: ra)
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