Beseitigung der Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerung: Rat vereinbart seinen Standpunkt zu Streitbeilegungsverfahren
Durch Fälle, in denen verschiedene Mitgliedstaaten auf dieselben Einkünfte oder Kapitalerträge zweimal Steuern erheben, können ernste Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit entstehen
Am 23. Mai 2017 hat der Europäische Rat sich auf eine neue Regelung für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU geeinigt. Mit dem Vorschlag sollen die Verfahren verbessert werden, die für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten herangezogen werden, welche durch die Auslegung von Abkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entstehen. Er stützt sich auf das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG).
"Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Plans für die Stärkung der Rechtssicherheit im Steuerbereich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa", sagte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna, der derzeit den Ratsvorsitz innehat.
Durch Fälle, in denen verschiedene Mitgliedstaaten auf dieselben Einkünfte oder Kapitalerträge zweimal Steuern erheben, können ernste Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit entstehen. Durch sie kommt es zu einer übermäßigen steuerlichen Belastung und sie können zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und negative Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen haben.
Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Streitbeilegungsverfahren zwingend und verbindlich sein und klare Fristen sowie eine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen, vorsehen. Damit stellt er auf die Schaffung steuerlicher Rahmenbedingungen ab, bei denen die Befolgungskosten für die Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.
Der Text sieht ein vom Steuerpflichtigen einzuleitendes Verständigungsverfahren vor, bei dem die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren zu einer Einigung gelangen müssen. Scheitert das Verfahren, wird ein Schiedsverfahren für die Beilegung der Streitigkeit innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet. Zu diesem Zweck wird ein beratendes Gremium eingesetzt, für das drei bis fünf unabhängige Schiedsrichter zusammen mit bis zu zwei Vertretern aus jedem Mitgliedstaaten benannt werden. Das Gremium ("Beratender Ausschuss") gibt eine Stellungnahme hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung in dem Streitfall ab, die für die beteiligten Mitgliedstaaten verbindlich ist, es sei denn, sie einigen sich auf eine andere Lösung.
Der Rat hat einen Kompromiss in Bezug auf folgende Themen gebilligt:
>>Anwendungsbereich der Richtlinie, d. h. die Arten von Streitigkeiten, die erfasst sein sollten: Der Rat verständigte sich auf einen breiten Anwendungsbereich, jedoch mit der Möglichkeit, auf Einzelfallbasis die Streitigkeiten auszuschließen, bei denen es nicht um Doppelbesteuerung geht.
>>"Unabhängige Personen": Kriterien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit derjenigen, die für eine Gruppe von unabhängigen Schiedsrichtern benannt werden. Es wurde vereinbart, dass die Schiedsrichter nicht bei Steuerberatungsunternehmen angestellt sein oder Steuerberatung auf gewerblicher Basis erteilt haben dürfen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Vorsitzende des Gremiums ein Richter sein;
>>Ständiger Ausschuss: Möglichkeit, eine Struktur mit dauerhaftem Charakter für die Behandlung von Streitbeilegungsfällen einzusetzen, falls die Mitgliedstaaten dies vereinbaren.
Die nächsten Schritte
Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie gilt für Beschwerden, die nach diesem Zeitpunkt zu Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerjahr eingereicht werden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Die Mitgliedstaaten können jedoch vereinbaren, dass die Richtlinie auf Beschwerden im Zusammenhang mit früheren Steuerjahren angewendet wird.
(Europäischer Rat: ra)
eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 30.06.17
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