Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen
Europäische Kommission stellt Optionen zur Vereinfachung vor, um die Belastung der Landwirte in der EU zu verringern
Die als GLÖZ-Standards bezeichneten Grundstandards, die alle Landwirte erfüllen müssen, um ihre GAP-Unterstützung zu erhalten, haben sich unter bestimmten Umständen als schwierig erwiesen
Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können. Dies wird als Grundlage für Diskussionen und gemeinsame Maßnahmen mit den EU-Ländern dienen.
Bei den in dem Papier aufgeführten Maßnahmen werden die Beiträge der nationalen Verwaltungen, der großen landwirtschaftlichen Organisationen in der EU und des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments berücksichtigt.
Das Umsetzungsmodell der derzeitigen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das auf den auf nationaler Ebene beschlossenen und umgesetzten GAP-Strategieplänen beruht, stellt im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum bereits einen Fortschritt in Bezug auf Vereinfachung und Subsidiarität dar. Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten, um die Ziele der EU-Rechtsvorschriften zu erreichen. Aus diesem Grund muss jede erfolgreiche Vereinfachung in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den Landwirten selbst durchgeführt werden.
Die Kommission schlägt kurz- und mittelfristige Maßnahmen vor, die sowohl den Landwirten als auch den nationalen Verwaltungen, die die erste Anlaufstelle für Landwirte sind und für die Verwaltung und Auszahlung der EU-Mittel zuständig sind, etwas erleichtern könnten.
Erstens schlägt die Kommission vor, einige der Konditionalitätsanforderungen, die die Landwirte in der EU erfüllen müssen, zu vereinfachen. Die als GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) bezeichneten Grundstandards, die alle Landwirte erfüllen müssen, um ihre GAP-Unterstützung zu erhalten, haben sich unter bestimmten Umständen als schwierig erwiesen.
Die Kommission hat bereits gehandelt, indem sie 2024 eine teilweise Ausnahme von den Vorschriften für brachliegende Flächen, den sogenannten GLÖZ 8, gewährt hat. Die Kommission schlägt nun vor, die Vorschriften für den ersten Standard (GLÖZ 1) zu ändern, der vorschreibt, dass Dauergrünlandflächen in der EU seit dem Bezugsjahr 2018 stabil bleiben müssen. Im Rahmen dieser Anforderung könnten ehemalige Viehzüchter mit großem Grünland, das aufgrund von Marktstörungen im Fleisch- und Milchsektor auf Ackerkulturen umgestellt werden musste, aufgefordert werden, ihr Ackerland wieder in Dauergrünland umzuwandeln. Diese Verpflichtung könnte zu Einkommensverlusten für die betroffenen Landwirte führen.
Die Kommission schlägt vor, diese Vorschriften zu ändern, um sicherzustellen, dass strukturelle Veränderungen infolge der Marktumorientierung und des Rückgangs des Viehbestands berücksichtigt werden, dass die Landwirte bei ihrer Arbeit nicht benachteiligt werden und ein Beitrag zur Verringerung der Belastung geleistet wird, da weniger Flächen wieder in Dauergrünland umgewandelt werden müssten.
Die Kommission wird auch überprüfen, welche landwirtschaftlichen Verfahren in sensiblen Zeiträumen möglich sein können, wenn die Verpflichtung zur Bedeckung von Böden gemäß GLÖZ 6 erfüllt wird. Darüber hinaus fordert die Kommission alle Interessenträger auf, ihre Ansichten zum Verwaltungsaufwand, der mit der Nitratrichtlinie verbunden sein kann, mitzuteilen.
Zweitens schlägt die Kommission vor, die Methodik für bestimmte Kontrollen zu vereinfachen, um die Zahl der Besuche in landwirtschaftlichen Betrieben durch die nationalen Verwaltungen um bis zu 50 Prozent zu verringern. Mit dieser Maßnahme wird direkt auf Ersuchen der Mitgliedstaaten reagiert. Die Kommission schlägt vor, die Qualität des Flächenüberwachungssystems zu straffen und zu präzisieren. Bei letzterem handelt es sich um ein System, das auf einer automatisierten Analyse von Satellitenbildern aus Copernicus beruht und mit dem die Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben verringert, die Landwirte bei der Vermeidung von Fehlern und der Verhängung von Sanktionen unterstützt und die Berichterstattung erleichtert werden sollen. Da die Verwaltung weniger Besuche durchführt, haben die Landwirte mehr Zeit, um sich ihrer Kernarbeit zu widmen.
Drittens schlägt die Kommission vor, die Verwendung des Begriffs "höhere Gewalt" und "außergewöhnliche Umstände" zu präzisieren. Nach diesem Rechtskonzept können Landwirte, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen (z. B. bei schweren Dürren oder Überschwemmungen), nicht alle ihre GAP-Anforderungen erfüllen können, keine Sanktionen gegen sie verhängt werden. Diese Klarstellung wird die nationalen Verwaltungen bei der Anwendung dieser Bestimmung unterstützen und ihre einheitliche Anwendung in der gesamten Union gewährleisten. Dies wird auch die Gewissheit erhöhen, dass Landwirte, die von solchen unglücklichen Ereignissen betroffen sind, GAP-Unterstützung erhalten. Generell wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Möglichkeiten zur Rationalisierung der Kontrollen zu ermitteln.
In ihrem Papier erwähnt die Kommission auch zusätzliche mittelfristige Maßnahmen, die die Belastung für Landwirte, insbesondere kleinere Landwirte, verringern könnten, und könnte erwägen, entsprechende Änderungen der GAP-Grundverordnungen vorzuschlagen, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat 2021 geeinigt haben.
Ein Vorschlag könnte darin bestehen, kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar von Kontrollen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen (GLÖZ) auszunehmen. Diese Ausnahme würde die tägliche Arbeit von Kleinlandwirten, die 65 Prozent der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich vereinfachen und gleichzeitig die Umweltziele der GAP beibehalten, da kleine landwirtschaftliche Betriebe nur 9,6 Prozent der GAP-Förderflächen bedecken. Sollten die Grundverordnungen mittelfristig geändert werden, könnten GLÖZ 8 für brachliegende Flächen, GLÖZ 7 zur Fruchtfolge und GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung überarbeitet werden, um die Belastung der Landwirte weiter zu verringern.
Parallel dazu wird die Kommission den Austausch bewährter Vereinfachungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten über die verschiedenen einschlägigen Kooperationsgremien (d. h. Expertengruppen, Ausschüsse usw.) erleichtern.
Bei der Prüfung von Vereinfachungsvorschlägen berücksichtigte die Kommission die Auswirkungen dieser Vorschläge auf die Umweltziele und die Ambitionen der gemeinsamen Agrarpolitik. Sie gewährleisten auch die Fortsetzung eines stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmens für die Landwirte in der EU auf der Grundlage der derzeitigen GAP, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Um weiter auf die derzeitige Krisensituation im Agrarsektor zu reagieren, arbeitet die Kommission auch an Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelkette und zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken, die in Kürze vorgestellt werden. Da Landwirte häufig das am stärksten gefährdete Glied in der Lebensmittelwertschöpfungskette sind, können sich diese Maßnahmen auf Fragen wie Markttransparenz, Handelspraktiken in der Wertschöpfungskette, Produktionskosten oder eine einheitlichere Kontrolle der bestehenden Vorschriften für eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse erstrecken. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 17.05.24
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