Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wegweisendes Regelwerk der EU


Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen
Betroffen sind alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen



Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

Neue Verantwortlichkeiten für Plattformen und Stärkung der Nutzer
Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen, müssen Maßnahmen ergreifen, um

>> gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen vorzugehen: Online-Plattformen müssen ihren Nutzern Mittel an die Hand geben, um illegale Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, zu melden. Außerdem müssen Online-Plattformen mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren Meldungen die Plattformen vorrangig bearbeiten müssen;

>> Minderjährige besser zu schützen: Dazu gehört auch ein vollständiges Verbot, Minderjährige gezielt mit einer auf ihren Nutzerprofilen oder ihren personenbezogenen Daten beruhenden Werbung anzusprechen;

>> die Nutzer über die ihnen angezeigte Werbung aufzuklären, z. B. warum ihnen die Werbung angezeigt wird und wer dafür bezahlt hat;

>> Werbung zu unterbinden, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer beruht, z. B. auf politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Vorlieben usw.;

>> den Nutzern eine Begründung zu geben, wenn diese von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen sind, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung von Konten usw. Außerdem müssen sie ihre Begründungen in die im Gesetz vorgesehene Transparenzdatenbank hochladen;

>> den Nutzern ein Beschwerdeverfahren anzubieten, damit sie Entscheidungen zur Moderation von Inhalten anfechten können;

>> mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten zu veröffentlichten;

>> den Nutzern eindeutige Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen, in denen sie die wichtigsten Parameter angeben, auf deren Grundlage ihre Inhaltsempfehlungssysteme funktionieren;

>> eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer zu benennen.

Das Gesetz über digitale Dienste gilt nicht nur für Online-Plattformen, sondern auch für Hostingdienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domänennamensysteme, Hintergrunddienste, die Nutzer an die gewünschten Websites weiterleiten) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdiensteanbieter oder Domänenanbieter). Hostingdienste und Online-Vermittler müssen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.

Seit Ende August 2023 findet das Gesetz über digitale Dienste bereits auf die 19 sehr großen Online-Plattformen (VLOP) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) Anwendung, die im April 2023 benannt wurden (Plattformen mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die erst im Dezember 2023 als sehr große Online-Plattformen benannt wurden, müssen den strengeren Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste erst ab Ende April nachkommen. Die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste müssen sie jedoch ebenfalls schon ab morgen erfüllen.
Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten

Plattformen, die nicht als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannt wurden, werden in den Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste fungiert. Es wird Aufgabe der Koordinatoren sein, dafür zu sorgen, dass diese Plattformen die Vorschriften einhalten. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste überwachen und die Vorschriften gegenüber den in ihrem Land niedergelassenen Plattformen durchsetzen.

In der Praxis werden die Koordinatoren für digitale Dienste folgende Aufgaben haben:

>> erste Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern über Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste durch eine Plattform, auch eine sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine. Gegebenenfalls wird der Koordinator für digitale Dienste die Beschwerde zusammen mit einer Stellungnahme an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats weiterleiten, in dem die Plattform niedergelassen ist;

>> Zertifizierung bestehender außergerichtlicher Beschwerdeverfahren für die Nutzer, damit Beschwerden bearbeitet werden und Entscheidungen zur Moderation von Inhalten angefochten werden können;

>> Prüfung und Vergabe des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers an geeignete Antragsteller oder unabhängige Stellen, die Fachwissen bei der Erkennung, Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte nachgewiesen haben;

>> Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen für bestimmte Forschungszwecke. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Forscher zunächst überprüfen und dann für sie den Zugang zu den Daten verlangen;

>> Ausübung wirksamer Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die in ihrem Land niedergelassenen Anbieter sicherzustellen. Sie werden die Befugnis haben, nach einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste Inspektionen anzuordnen, Online-Plattformen, die sich nicht an das Gesetz über digitale Dienste halten, Geldbußen aufzuerlegen und im Falle eines ernsthaften Schadens für die Öffentlichkeit einstweilige Maßnahmen zu verhängen.

Europäisches Gremium für digitale Dienste
Die Koordinatoren für digitale Dienste und die Kommission werden mit dem Europäischen Gremium für digitale Dienste eine unabhängige Beratungsgruppe bilden, damit das Gesetz über digitale Dienste einheitlich angewandt wird und die Nutzer EU-weit dieselben Rechte genießen, unabhängig davon, wo die Online-Plattformen niedergelassen sind.

Das Gremium wird zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste konsultiert, leistet Beratung zu auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste, es kann Leitlinien aufstellen und Analysen anfertigen. Außerdem wird es bei der Überwachung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen helfen und jährlich über die wichtigsten systemischen Risiken und über bewährte Verfahren zu ihrer Eindämmung berichten.

Das Gremium kam am 19. Februar 2024 zu seiner ersten Sitzung zusammen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 16.05.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen