Verstöße gegen das Kartellrecht
Kartellrecht: Die EU-Kommission verhängt erneut Geldbuße in Höhe von 376 Millionen Euro gegen Intel
Im Jahr 2022 erklärte das Gericht den Beschluss der Kommission von 2009, insbesondere die Feststellung der Kommission in Bezug auf die Praxis von Intel zu bedingten Rabatten, teilweise für nichtig
Die Europäische Kommission hat Intel erneut eine Geldbuße in Höhe von rund 376,36 Millionen Euro wegen eines zuvor festgestellten Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Computerchips, bei sogenannten x86-CPUs, verhängt. EU-Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu: "Unsere Entscheidung zeigt die Entschlossenheit der Kommission, dafür zu sorgen, dass schwerwiegende Verstöße gegen das Kartellrecht nicht ungeahndet bleiben."
Entscheidung über die erneute Verhängung einer Geldbuße
2009 verhängte die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro, nachdem sie festgestellt hatte, dass Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht hatte. Die Entscheidung der Kommission stützte sich auf die Feststellung, dass Intel zwei spezifische Formen rechtswidriger Praktiken begangen hatte, und zwar durch: i) die Gewährung ganz oder teilweise versteckter Rabatte an Computerhersteller unter der Bedingung, dass diese ihre x86-Prozessoren vollständig oder fast vollständig von Intel gekauft haben (sogenannte "bedingte Rabatte"); und ii) indem Intel Computerhersteller zahlte, die Einführung bestimmter Produkte, die x86-Prozessoren der Wettbewerber enthalten, zu stoppen oder zu verzögern und die für diese Produkte verfügbaren Vertriebskanäle einzuschränken (sogenannte "reine Beschränkungen").
Im Jahr 2022 erklärte das Gericht den Beschluss der Kommission von 2009, insbesondere die Feststellung der Kommission in Bezug auf die Praxis von Intel zu bedingten Rabatten, teilweise für nichtig. Gleichzeitig bestätigte das Gericht, dass die reinen Beschränkungen von Intel einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach den Wettbewerbsregeln der Union darstellten. Das Gericht erklärte auch die gegen Intel verhängte Geldbuße in vollem Umfang für nichtig, nachdem es zu dem Ergebnis gekommen war, dass es die Höhe der Geldbuße, die sich nur auf die reinen Beschränkungen beziehe, nicht festsetzen könne.
Im Anschluss an dieses Urteil erlässt die Kommission einen neuen Beschluss, mit dem Intel nur wegen der reinen Beschränkungen eine Geldbuße verhängt wird. Diese Beschränkungen erfolgten zwischen November 2002 und Dezember 2006 und umfassten Zahlungen von Intel an drei Computerhersteller (HP, Acer und Lenovo), um die Markteinführung bestimmter Produkte mit x86-Prozessoren der Wettbewerber zu stoppen oder zu verzögern und die Absatzkanäle für diese Produkte einzuschränken.
Reine Beschränkungen stellen einen schweren Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, weshalb die Kommission beschlossen hat, gegen Intel erneut eine Geldbuße von rund 376.36 Millionen Euro zu verhängen. Die mit dem Beschluss verhängte niedrigere Geldbuße spiegelt den engeren Umfang der Zuwiderhandlung im Vergleich zum Beschluss der Kommission von 2009 wider.
Dieser Beschluss greift dem anhängigen Rechtsmittel der Kommission gegen die Nichtigerklärung der von Intel im Jahr 2009 festgestellten Zuwiderhandlung in Bezug auf die bedingten Rabatte von Intel nicht vor. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 29.11.23
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