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Drei Säulen des europäische Chips-Gesetzes


Europäisches Chips-Gesetz tritt in Kraft: Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
Ebenfalls tritt die Verordnung über das gemeinsame Chips-Unternehmen Joint Undertaking (JU) in Kraft



Das europäische Chips-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die technologische Führungsrolle der EU bei Halbleitertechnologien und -anwendungen gewährleisten. Ziel ist es, den derzeitigen Weltmarktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

"Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Chip-Gesetzgebung macht Europa einen entscheidenden Schritt nach vorn, um sein eigenes Schicksal zu bestimmen", betont EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Es wird bereits investiert, verbunden mit beträchtlichen öffentlichen Mitteln und einem soliden Rechtsrahmen. Wir werden zu einem industriellen Kraftzentrum auf den Märkten der Zukunft, das in der Lage ist, uns und die Welt mit ausgereiften und fortschrittlichen Halbleitern zu versorgen. Halbleiter, die wesentliche Bausteine für die Technologien sind, die unsere Zukunft, unsere Industrie und unsere Verteidigungsbasis prägen werden."

Halbleiter sind die wesentlichen Bausteine von digitalen und digitalisierten Produkten. Von Smartphones und Autos bis hin zu kritischen Anwendungen und Infrastrukturen für das Gesundheitswesen, die Energieversorgung, die Verteidigung, die Kommunikation und die industrielle Automatisierung – Halbleiter sind von zentraler Bedeutung für die moderne digitale Wirtschaft. Sie stehen auch im Mittelpunkt starker geostrategischer Interessen und des globalen technologischen Wettlaufs.

Drei Säulen des europäische Chips-Gesetzes:

Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung
Die erste Säule - die Initiative "Chips für Europa" - stärkt die technologische Führungsrolle Europas: Sie erleichtert den Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung, überbrückt die Kluft zwischen Forschung und Innovation und industriellen Aktivitäten und fördert die Industrialisierung innovativer Technologien durch europäische Unternehmen. Die Initiative "Chips für Europa" wird in erster Linie vom gemeinsamen Unternehmen Chips umgesetzt.

Die Initiative wird mit EU-Mitteln in Höhe von 3,3 Milliarden Euro unterstützt, die voraussichtlich durch Mittel der Mitgliedstaaten ergänzt werden. Konkret werden mit diesen Investitionen Maßnahmen wie die Einrichtung fortschrittlicher Pilotproduktionslinien zur Beschleunigung von Innovation und Technologieentwicklung, die Entwicklung einer Cloud-basierten Designplattform, die Einrichtung von Kompetenzzentren, die Entwicklung von Quantenchips sowie die Schaffung eines Chips-Fonds zur Erleichterung des Zugangs zu Fremd- und Eigenkapital unterstützt.

Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
Die zweite Säule des Europäischen Chip-Gesetzes schafft Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer.

Sie setzt einen Rahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, indem sie Investitionen anzieht und die Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung erhöht. Zu diesem Zweck wird ein Rahmen für integrierte Produktionsanlagen und offene EU-Gießereien geschaffen, die in der Union einmalig sind, und zur Versorgungssicherheit und zu einem widerstandsfähigen Ökosystem im Interesse der Union beitragen. Die Kommission hat bereits zum Zeitpunkt des Vorschlags für den Chip-Gesetzesvorschlag darauf hingewiesen, dass staatliche Beihilfen für Erstausrüstereinrichtungen im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt werden können.

Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Chip-Gesetzes wurde ein Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet: er soll die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und zwischen ihnen verstärken, das Angebot an Halbleitern überwachen, die Nachfrage abschätzen, Engpässe antizipieren und gegebenenfalls eine Krisenphase auslösen. In einem ersten Schritt wurde am 18. April 2023 ein Halbleiter-Warnsystem eingerichtet. Es ermöglicht allen Beteiligten, Störungen in der Halbleiterlieferkette zu melden.

Nächste Schritte
Ebenfalls tritt die Verordnung über das gemeinsame Chips-Unternehmen Joint Undertaking (JU) in Kraft. Damit kann die Umsetzung des wichtigsten Teils der Initiative Chips für Europa beginnen. Außerdem wird auch der Chips-Fonds seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Inkrafttreten des Chips-Gesetzes wird auch die Arbeit des neu eingerichteten Europäischen Halbleiterausschusses formell aufgenommen. Er wird die wichtigste Plattform für die Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen sein.

Im Rahmen der zweiten Säule wird die Industrie die Möglichkeit haben, für geplante Erstausstattungen den Status einer integrierten Produktionsstätte (IPF) oder einer offenen EU-Gießerei (OEF) zu beantragen. Dieser Status wird es ermöglichen, dass diese Anlagen in der Union errichtet und betrieben werden können. Das ermöglicht ein strafferes Vorgehen bei Verwaltungsanträgen und Genehmigungserteilungen. Dieser Status setzt auch voraus, dass diese Anlagen Kriterien erfüllen, die ihren Beitrag zu den Zielen der EU und ihre Zuverlässigkeit als Chiplieferanten in Krisenzeiten gewährleisten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 30.11.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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