Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität


Europäische Kommission will Bürokratieaufwand durch EU-Taxonomie für Unternehmen verringern
Die Taxonomie dient Finanz- und Nichtfinanzunternehmen als gemeinsamer Bezugspunkt im Bereich der Nachhaltigkeit



Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um die Anwendung der EU-Taxonomie zu vereinfachen. Durch weniger Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen wird die EU wettbewerbsfähiger, kann aber zugleich auch ihre zentralen Klima- und Umweltziele weiterverfolgen.

Die Taxonomie-Verordnung ist seit 2020 in Kraft, und die entsprechenden Berichtspflichten gelten seit 2022. Die Taxonomie dient Finanz- und Nichtfinanzunternehmen als gemeinsamer Bezugspunkt im Bereich der Nachhaltigkeit und unterstützt so Investitionen, die entsprechend den Zielen des europäischen Grünen Deals zu einem nachhaltigen Wandel der EU-Wirtschaft beitragen.

Überblick über die wichtigsten Vereinfachungsmaßnahmen:
>> Finanz- und Nichtfinanzunternehmen müssen
keine Bewertung der Taxonomiefähigkeit und -konformität ihrer Wirtschaftstätigkeiten vornehmen, wenn die betreffenden Tätigkeiten für ihre Geschäftstätigkeit finanziell nicht wesentlich sind. Tätigkeiten von Nichtfinanzunternehmen gelten als nicht wesentlich, wenn sie weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen, der Investitionsausgaben (CapEx) oder der Betriebsausgaben (OpEx) des Unternehmens ausmachen. Der geringere Verwaltungsaufwand wird den Unternehmen zugutekommen, da sie sich nun auf die Berichterstattung und Finanzierung ihrer Kerntätigkeiten konzentrieren können, und sich positiv auf ihre Bemühungen für einen Wandel auswirken.

>> Darüber hinaus sind Nichtfinanzunternehmen von der Bewertung der Taxonomiekonformität sämtlicher Betriebsausgaben, die für ihr Geschäftsmodell als nicht wesentlich gelten, ausgenommen.

>> Die wesentlichen Leistungsindikatoren für Finanzunternehmen wie die Quote grüner Vermögenswerte für Banken werden vereinfacht und sie können sich dafür entscheiden, zwei Jahre lang nicht detailliert zu den wesentlichen Taxonomie-Leistungsindikatoren Bericht zu erstatten.

>> Die Taxonomie-Meldebögen werden optimiert: Die Zahl der zu meldenden Datenpunkte wird für Nichtfinanzunternehmen um 64 Orozent und für Finanzunternehmen um 89 Orozent gesenkt.

>> Die Kriterien für die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen auf die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Vorhandensein von Chemikalien werden vereinfacht.

Die Änderungen werden in Form eines delegierten Rechtsakts zur Änderung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten und der delegierten Rechtsakte zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie angenommen. Die Kommission hat den Entwurf dieses delegierten Rechtsakts im Februar 2025 als Teil des "Omnibus I"-Pakets veröffentlicht, und es Interessenträgern ermöglicht, Rückmeldung zu den Maßnahmenentwürfen zu geben.

Nächste Schritte
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Die Änderungen treten nach Ablauf der Prüfungsfrist von vier Monaten (mit einer möglichen Verlängerung um weitere zwei Monate) in Kraft. Die in diesem delegierten Rechtsakt vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2026 und erstrecken sich auf das Geschäftsjahr 2025. Die Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Maßnahmen ab dem Geschäftsjahr 2026 anzuwenden, wenn sie dies für zweckmäßiger halten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen