Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtssicherheit und Verbrauchervertrauen


Kommissionsbewertung: Erfolge und Grenzen von Gesetzen zum Verbraucherschutz im digitalen Raum
Eignungsprüfung deckt drei zentrale Richtlinien ab: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechte-Richtlinie und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln



Die Kommission hat die Ergebnisse der Eignungsprüfung "Digitale Fairness" veröffentlicht, die beurteilt, ob die gegenwärtigen Verbraucherschutzgesetze der EU ihren Zweck erfüllen und ein hohes Schutzniveau im digitalen Raum bieten. Die Eignungsprüfung deckt drei zentrale Richtlinien ab: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechte-Richtlinie und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Vorschriften nach wie vor relevant und notwendig sind, um ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein wirksames Funktionieren des digitalen Binnenmarkts zu gewährleisten. Es zeigt sich jedoch auch, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher online anders verhalten als offline. Darüber hinaus können Unternehmen durch den technologischen Fortschritt und verstärktes Tracking des Verbraucherverhaltens in der digitalen Welt Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet wirksamer überzeugen. Dies unterstreicht, dass es Vorschriften braucht, die besser auf die spezifischen schädlichen Praktiken und Herausforderungen abgestimmt sind, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet ausgesetzt sehen.

Wichtigste Ergebnisse
Die drei Richtlinien haben ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Verbrauchervertrauen geschaffen, was die Entwicklung eines vielfältigen digitalen Marktes unterstützt, dennoch haben die Verbraucher nicht jederzeit das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre Online-Aktivitäten zu haben – zurückzuführen ist das auf Praktiken wie etwa:
>> Dark Patterns in Online-Schnittstellen, die die Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in unlauterer Weise beeinflussen können, indem sie beispielsweise eine falsche Dringlichkeit suggerieren und so unnötigen Druck auf die Verbraucher ausüben;

>> eine suchterzeugende Gestaltung digitaler Dienste, die die Verbraucherinnen und Verbraucher veranlasst, den Dienst länger zu nutzen oder mehr Geld auszugeben als geplant – ein Beispiel sind glücksspielähnliche Funktionen in Videospielen;

>> personalisiertes Targeting, das die Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzt, z. B. in Form von gezielter Werbung, mit der aus persönlichen Problemen, finanziellen Schwierigkeiten oder einem labilen psychischen Zustand Kapital geschlagen wird;

>> Schwierigkeiten bei der Verwaltung digitaler Abonnements, z. B. wenn Unternehmen die Abmeldung übermäßig erschweren;

>> problematische Geschäftspraktiken von Influencern in den sozialen Medien. Einige dieser Praktiken stehen möglicherweise bereits im Widerspruch zum geltenden EU-Verbraucherrecht und anderen EU-Rechtsvorschriften, z. B. dem Gesetz über digitale Dienste und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Die Verbraucher verlieren Zeit und Geld – die verschiedenen schädlichen Online-Geschäftspraktiken kosten Verbraucher in der EU jährlich mindestens 7,9 Mrd. EUR. Gleichzeitig sind die Kosten für die Unternehmen zur Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften deutlich geringer und belaufen sich auf höchstens 737 Mio. EUR pro Jahr.
Fragmentierte nationale Rechtsvorschriften: Die Wirksamkeit des EU-Verbraucherschutzes wird durch unzureichende Durchsetzung, Rechtsunsicherheit, das zunehmende Risiko regulatorischer Fragmentierung zwischen den jeweiligen nationalen Ansätzen der Mitgliedstaaten und fehlende Anreize für Unternehmen, das höchste Schutzniveau anzustreben, untergraben.

Die Eignungsprüfung zeigt, dass wir mehr tun müssen, um das digitale Umfeld für die Verbraucherinnen und Verbraucher fair zu gestalten. Dazu gehört die Bekämpfung besonders schädlicher Praktiken wie Dark Patterns. Mehr Rechtssicherheit könnte die Fragmentierung der Rechtsvorschriften verhindern und faires Wachstum fördern. Es gibt noch Spielraum zur Vereinfachung bestehender Vorschriften, ohne das Schutzniveau zu gefährden. Es ist zudem von grundlegender Bedeutung, die kohärente Anwendung und wirksame Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts und des digitalen Regelwerks der EU sicherzustellen, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, das verschiedene unlautere Praktiken auf Online-Plattformen verbietet. All dies wird im kommenden Mandat auf der Tagesordnung der Kommission stehen.

Hintergrund
Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU genießen im weltweiten Vergleich eines der höchsten Schutzniveaus – sowohl online als auch offline. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften sollen die Verbraucher befähigen, sich aktiv sämtliche Vorteile des digitalen Binnenmarkts zunutze zu machen.

Angesichts wachsender Besorgnis über den Mangel an digitaler Fairness gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärte die Kommission in der neuen Verbraucheragenda, sie werde prüfen, ob mittelfristig zusätzliche Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen erforderlich seien, um online wie offline für das gleiche Maß an Fairness zu sorgen. Im Jahr 2022 leitete die Kommission eine Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts zur digitalen Fairness ein, um die Lage zu bewerten.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.11.24
Newsletterlauf: 17.01.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen