Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Europäische Kommission stellt Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen Wetterereignissen klar
Mitteilung ist Teil des Pakets zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Landwirte in der EU
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Anwendung von höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen im Agrarsektor der EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen erläutert wird. Durch die Klärung der rechtlichen Auslegung dieses Begriffs will die Kommission den betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen sicherstellen. Diese Mitteilung ist Teil des Pakets zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Landwirte in der EU.
Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es Betriebsinhabern, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen (z. B. schwere Dürren oder Überschwemmungen), nicht in der Lage waren, alle ihre GAP-Anforderungen zu erfüllen, die GAP-Unterstützung nicht zu verlieren. Über die Anwendung dieses Konzepts entscheiden die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einschlägiger Nachweise und im Lichte des Agrarrechts der Union.
Da es sich um eine Ausnahme von der strikten Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit GAP-Zahlungen handelt (z. B. Konditionalitäten oder Maßnahmen im Rahmen von Öko-Regelungen), wird dieser Beschluss in der Regel restriktiv angewandt, in der Regel von Fall zu Fall oder von Betrieb. In der Mitteilung wird klargestellt, dass höhere Gewalt für alle Landwirte gelten kann, die in einem abgegrenzten Gebiet tätig sind, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen oder Wetterereignissen betroffen ist. Dies bedeutet, dass Landwirte, die in dem betroffenen Gebiet ansässig sind, keine Einzelanträge ausfüllen oder nachweisen müssen, dass die Bedingungen höherer Gewalt erfüllt sind. Dieser erweiterte Anwendungsbereich wird den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden verringern und so eine rasche Reaktion der Mitgliedstaaten erleichtern.
In der Mitteilung werden Bedingungen festgelegt, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass alle in einem Gebiet ansässigen Landwirte unter höhere Gewalt fallen. Die Mitgliedstaaten müssen das Auftreten einer schweren Naturkatastrophe oder eines schweren Wetterereignisses bestätigen und das geografische Gebiet abgrenzen, das von dem Ereignis stark beeinträchtigt wurde und dessen Folgen nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindert werden konnten. Für diese Abgrenzung können sich die Mitgliedstaaten beispielsweise auf Satellitendaten des betreffenden Gebiets stützen, ohne dass spezifische Satellitendaten auf Ebene der einzelnen Betriebe benötigt werden.
Bei bestimmten Arten von Ereignissen werden die nationalen Verwaltungen auch zusätzliche Faktoren wie die Neigung, die Bodenart oder die Art der angebauten Kulturen berücksichtigen, um die betroffene Population zu bestimmen, ohne dass eine individuelle Überprüfung erforderlich ist. Dies könnte beispielsweise bei Frost der Fall sein, der möglicherweise nicht alle Kulturen in gleicher Weise betrifft, oder bei kontinuierlichen Niederschlägen, die unterschiedliche Auswirkungen auf Gebiete mit Hanglagen oder Böden mit unterschiedlichen Wasserrückhaltekapazitäten haben können.
Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, entbindet die Klarstellung die Behörden von der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung. Die Kommission steht weiterhin in Kontakt mit den Mitgliedstaaten, um erforderlichenfalls rechtliche Leitlinien bereitzustellen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat die von den Landwirten und Mitgliedstaaten Anfang dieses Jahres geäußerten Bedenken aufmerksam zur Kenntnis genommen und rasch daran gearbeitet, konkrete Maßnahmen zur Lösung der angesprochenen Probleme zu ergreifen.
Am 22. Februar legte die Kommission ihre ersten Maßnahmen zur Vereinfachung vor, um den Verwaltungsaufwand für die Landwirte in der EU dauerhaft zu verringern. Am 15. März legte sie ihren Vorschlag für eine gezielte Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik vor, die am 25. Mai in Kraft trat, nachdem sie vom Rat und vom Europäischen Parlament erfolgreich gebilligt worden war.
Die Mitgliedstaaten spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten. Jede erfolgreiche Vereinfachung muss in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den Landwirten selbst erfolgen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.05.24
Newsletterlauf: 09.08.24
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