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Neues EU-Amt für künstliche Intelligenz


Europäische Kommission richtet KI-Büro ein, um die Führungsrolle der EU im Bereich der sicheren und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz zu stärken
Eine Stelle für Regulierung und Compliance koordiniert den Regulierungsansatz koordiniert, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des KI-Gesetzes in der gesamten Union zu erleichtern, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten



Die EU-Kommission hat das bei der Kommission eingerichtete Amt für künstliche Intelligenzvorgestellt. Das Amt für künstliche Intelligenz zielt darauf ab, die künftige Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI in einer Weise zu ermöglichen, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen und Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken verringert. Das Amt wird eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des KI-Gesetzes spielen, insbesondere in Bezug auf KI-Allzweckmodelle. Sie wird auch darauf hinarbeiten, Forschung und Innovation im Bereich der vertrauenswürdigen KI zu fördern und die EU in internationalen Diskussionen führend zu positionieren.

Das KI-Büro setzt sich zusammen aus:
>> Stelle für Regulierung und Compliance, die den Regulierungsansatz koordiniert, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des KI-Gesetzes in der gesamten Union zu erleichtern, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Das Referat wird zu Untersuchungen und möglichen Verstößen beitragen und Sanktionen verwalten.

>> Referat für KI-Sicherheit mit Schwerpunkt auf der Ermittlung systemischer Risiken von sehr leistungsfähigen Allzweckmodellen, möglichen Risikominderungsmaßnahmen sowie Bewertungs- und Testansätzen;

>> Exzellenz im Bereich KI und Robotik, das Forschung und Entwicklung unterstützt und finanziert, um ein Ökosystem der Exzellenz zu fördern. Sie koordiniert die Initiative GenAI4EU und fördert die Entwicklung von Modellen und ihre Integration in innovative Anwendungen.

>> KI für das gesellschaftliche Gute Referat zur Gestaltung und Umsetzung des internationalen Engagements des Amts für künstliche Intelligenz im Interesse guter KI, wie z. B. Wettermodellierung, Krebsdiagnosen und digitale Zwillinge für den Wiederaufbau;
>> Referat für Innovation und Politikkoordinierung im Bereich KI, das die Umsetzung der KI-Strategie der EU überwacht, Trends und Investitionen überwacht, die Einführung von KI durch ein Netz europäischer digitaler Innovationszentren und die Einrichtung von KI-Fabriken stimuliert und ein innovatives Ökosystem durch die Unterstützung von Reallaboren und Realtests fördert.

Das Amt für künstliche Intelligenz wird vom Leiter des KI-Büros geleitet und wird unter der Leitung eines leitenden wissenschaftlichen Beraters arbeiten, um wissenschaftliche Exzellenz bei der Bewertung von Modellen und innovativen Ansätzen sicherzustellen, sowie eines Beraters für internationale Angelegenheiten, um unserer Zusage nachzukommen, eng mit internationalen Partnern im Bereich der vertrauenswürdigen KI zusammenzuarbeiten.
Einrichtung und Aufgaben des KI-Büros

Das Amt für künstliche Intelligenz wird mehr als 140 Mitarbeiter beschäftigen, um seine Aufgaben wahrzunehmen. Zu den Mitarbeitern gehören Technologiespezialisten, Verwaltungsassistenten, Juristen, Politikexperten und Wirtschaftswissenschaftler.

Das Amt wird die kohärente Umsetzung des KI-Gesetzes sicherstellen. Zu diesem Zweck wird sie die Leitungsgremien in den Mitgliedstaaten unterstützen. Das Amt für künstliche Intelligenz wird auch die Vorschriften für KI-Allzweckmodelle direkt durchsetzen. In Zusammenarbeit mit KI-Entwicklern, der Wissenschaftsgemeinschaft und anderen Interessenträgern wird das Amt für künstliche Intelligenz die Ausarbeitung modernster Verhaltenskodizes koordinieren, Tests und Bewertungen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck durchführen, Informationen anfordern und erforderlichenfalls Sanktionen verhängen.

Um eine fundierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten, wird das Amt für künstliche Intelligenz mit den Mitgliedstaaten und der breiteren Expertengemeinschaft im Rahmen spezieller Foren und Expertengruppen zusammenarbeiten. Auf EU-Ebene wird das Amt für künstliche Intelligenz eng mit dem Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz zusammenarbeiten, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Wissenschaftliche Gremium unabhängiger Sachverständiger wird eine enge Verbindung zur Wissenschaftsgemeinschaft sicherstellen, und weitere Fachkenntnisse werden in einem Beirat zusammengetragen, in dem eine ausgewogene Auswahl von Interessenträgern, darunter Industrie, Start-up-Unternehmen und KMU, Hochschulen, Denkfabriken und Zivilgesellschaft, vertreten ist.

Das Amt für künstliche Intelligenz wird ein innovatives EU-Ökosystem für vertrauenswürdige KI fördern. Sie wird dazu beitragen, indem sie Beratung zu bewährten Verfahren bereitstellt und den Zugang zu KI-Sandkästen, Tests in der Praxis und anderen europäischen Unterstützungsstrukturen für die Einführung von KI wie den Test- und Versuchseinrichtungen im Bereich der KI, den europäischen digitalen Innovationszentren und den KI-Fabriken ermöglicht. Sie wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich KI und Robotik unterstützen und Initiativen wie GenAI4EU umsetzen, um sicherzustellen, dass KI-Allzweckmodelle, die in Europa hergestellt und mit EU-Supercomputern ausgebildet werden, verfeinert und in neuartige Anwendungen in der gesamten Wirtschaft integriert werden, wodurch Investitionen angekurbelt werden.

Schließlich wird das Amt für künstliche Intelligenz für ein strategisches, kohärentes und wirksames europäisches KI-Konzept auf internationaler Ebene sorgen und zu einem globalen Bezugspunkt werden.

Nächste Schritte
Die oben beschriebenen organisatorischen Änderungen werden (wurden) am 16. Juni 2024wirksam. Die erste Sitzung des KI-Ausschusses sollte bis Ende Juni stattfinden. Das Amt für künstliche Intelligenz arbeitet derzeit Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und zu den Verboten aus, die beide sechs Monate nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes fällig sind. Das Amt ist auch bereit, die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für die Verpflichtungen für KI-Allzweckmodelle zu koordinieren, die neun Monate nach Inkrafttreten fällig sind.

Hintergrund
Im April 2021 schlug die Kommission das EU-KI-Gesetz und einen neuen koordinierten Plan mit den Mitgliedstaaten vor, um die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig Investitionen und Innovationen in allen EU-Ländern zu stärken. Das EU-KI-Gesetz wurde im Dezember 2023 von den gesetzgebenden Organen vorläufig angenommen und ist das erste umfassende Gesetz der Welt über künstliche Intelligenz. Das KI-Gesetz sollte bis Ende Juli 2024 in Kraft treten.

Im Januar 2024 startete die Kommission ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-ups und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI). Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde ein Beschluss der Kommission zur Errichtung des Amts für künstliche Intelligenz erlassen.
Für weiterführende Informationen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.05.24
Newsletterlauf: 09.08.24


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