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Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte


Digitale Agenda: Kommission setzt niederländischen Vorschlag zur Erhöhung der Vorleistungsentgelte für Festnetz- und Mobilfunk-Telefondienste aus und leitet gründliche Prüfung ein
Die vorgesehenen neuen Entgelte verstoßen gegen die Grundsätze und Ziele des EU-Telekommunikationsrechts

(29.02.12) - Die Europäische Kommission äußert ernste Zweifel an einem neuen Vorschlag der niederländischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (OPTA) in Bezug auf die Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte, weil dieser sich nachteilig auf die Verbraucher in den Niederlanden auswirken würde. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine beherrschende Marktstellung innehat. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die die Verbraucher und Unternehmen bezahlen müssen.

In einem früheren Entwurf von 2010 hatte OPTA im Rahmen des EU-Telekommunikationsrechts kostenorientierte Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte vorgeschlagen, die mit der Kommissionsempfehlung von 2009 vereinbar waren. Dennoch war die OPTA-Entscheidung später durch ein nationales Gerichtsurteil aufgehoben worden, das eine andere Methodik vorgab, der zufolge auch Kosten zu berücksichtigen sind, die nicht direkt mit der Anrufzustellung verbunden sind. Nach dem neuen OPTA-Vorschlag, der die gerichtlich vorgegebene Methode umsetzt, würden die Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte doppelt so hoch ausfallen wie nach dem EU-Ansatz.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Dieser Fall ist wichtig für die Festlegung der Rollen, die den nationalen Behörden und Gerichten zukommt, wenn es darum geht, das EU-Telekommunikationsrecht in koordinierter Weise so anzuwenden, wie es dem Verbraucher und dem Wettbewerb am meisten nützt."

In dem an OPTA verschickten Schreiben erläutert die Kommission, warum die in dem Vorschlag vorgesehenen neuen Entgelte gegen die Grundsätze und Ziele des EU-Telekommunikationsrechts verstoßen, wonach die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen müssen.

Dies ist das erste Mal, dass die Kommission gegenüber den Niederlanden in Bezug auf einzelstaatliche Abhilfemaßnahmen von ihren neuen Befugnissen nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie Gebrauch macht. Das Verfahren muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.

Hintergrund
Im Jahr 2010 schlug OPTA Zustellungsentgelte vor, die mit der Empfehlung der Kommission von 2009 vereinbar. Diese Entgelte wurden jedoch nach Beschwerden einiger Betreiber im August 2011 vom niederländischen Berufungsgericht für Wirtschaftssachen außer Kraft gesetzt. Folglich übermittelte OPTA der Kommission einen neuen Vorschlag, der auf der vom Gericht vorgegebenen neuen Kostenberechnungsmethode beruht.

Die Kommission richtet dieses Schreiben, in dem sie ihre ernsthaften Bedenken äußert, nun an OPTA, weil der Vorschlag zu Mobilfunk- und Festnetz-Zustellungsentgelten führen würde, die erheblich höher sind als in der Kommissionsempfehlung vorgesehen.

Artikel 7 der neuen Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das Gerek (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Wettbewerbsproblemen auf den betreffenden Märkten einführen wollen.

Im Rahmen der neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek in den kommenden drei Monaten Gespräche mit OPTA darüber führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar gemacht werden kann. Für diesen Zeitraum wird die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt.

Darüber hinaus kann die Kommission nach den neuen Vorschriften auch weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) längerfristig fortbestehen.

Link
Das Schreiben der Kommission an die niederländische Regulierungsbehörde wird veröffentlicht unter:
https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e
(Europäische Kommission: ra)


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