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Transparenz und Sicherheit bei Chemikalien


Sicherere Verwendung gefährlicher Stoffe durch neues Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
In diesem Verzeichnis wurden die Informationen aus mehr als 3 Mio. Meldungen zu mehr als 100.000 Stoffen gesammelt, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der CLP-Verordnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden


(29.02.12) - Mit der erstmaligen Veröffentlichung des EU-Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses ist die EU bei der sicheren Verwendung von gefährlichen Chemikalien einen großen Schritt vorangekommen. In diesem Verzeichnis werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe aufgelistet, so dass festgestellt werden kann, welche darunter potenziell gefährlich sind und die Gesundheit und die Umwelt schädigen können.

Dadurch sollen die Wirtschaft und insbesondere die Kleinunternehmen Informationen über die Gefährlichkeit eines bestimmten Stoffs einfach abrufen können, so dass sie Stoffe und Gemische leichter korrekt einstufen und kennzeichnen können und der Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche Alternativen – soweit machbar – ermöglicht wird.

In diesem Verzeichnis wurden die Informationen aus mehr als 3 Mio. Meldungen zu mehr als 100.000 Stoffen gesammelt, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der CLP-Verordnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden. Die Einstufung ist für die sichere Verwendung chemischer Stoffe so wichtig, weil sie anzeigt, ob ein Stoff gefährlich ist und gesundheits- oder umweltschädlich sein kann, und weil sich nach ihr richtet, wie die von Arbeitnehmern und Verbrauchern verwendeten Produkte gekennzeichnet werden müssen. Das Verzeichnis sollte auch zu einer europa- und weltweit einheitlichen Einstufung von gefährlichen Stoffen beitragen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Durch dieses erste Verzeichnis können die Unternehmen – einschließlich der Kleinunternehmen – chemische Stoffe leichter korrekt einstufen und kennzeichnen. Europa ist hierbei erneut ein Vorreiter, weil die Veröffentlichung des Verzeichnisses die sichere Verwendung von chemischen Stoffen weltweit fördern wird."

Umweltkommissar Janez Potočnik äußerte sich wie folgt: "Dieses Verzeichnis wird für mehr Transparenz sorgen und die Sicherheit für all jene verbessern, die mit chemischen Stoffen arbeiten. Es wird der Industrie dabei helfen, sicherere Chemikalien zu wählen, und es wird den nachgelagerten Nutzern und Verbrauchern letztlich ermöglichen, Produkte zu kaufen, die weniger gesundheits- und umweltschädlich sind."

Mehr dazu:

ECHA – Europäische Chemikalienagentur - Ziel ist eine einheitliche Einstufung aller gefährlichen Stoffe

Das veröffentlichte Verzeichnis wird die Verfügbarkeit von Informationen über die Einstufung aller in der EU in Verkehr gebrachten Stoffe erheblich verbessern. Dabei ist allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen davon auszugehen, dass das Verzeichnis voneinander abweichende Informationen für identische Stoffe enthält, weil verschiedene Unternehmen eine unterschiedliche Einstufung des gleichen Gefahrstoffs gemeldet haben können. Dies hängt überwiegend damit zusammen, dass der Stoff verunreinigt war oder die Unternehmen bei der Einstufung ein und desselben Stoffs verschiedene Informationen zugrunde gelegt haben.

Das Verzeichnis wird den Unternehmen als Grundlage dienen, auf der sie einen Konsens über die einheitliche Einstufung bestimmter Stoffe, wie in der CLP-Verordnung vorgeschrieben, erarbeiten. Die ECHA unterstützt die Unternehmen dabei, indem sie ein spezifisches Kommunikationsinstrument entwickelt, dass die Kontakte zwischen Herstellern und Importeuren von chemischen Stoffen erleichtert, die die Gründe für die Unterschiede erörtern und sich - soweit machbar - auf eine einheitliche Einstufung einigen wollen. Die Hersteller und Einführer von chemischen Stoffen sind aufgefordert zu überprüfen, wie ihre Stoffe im Verzeichnis eingestuft wurden, und ihre Meldungen, falls erforderlich, zu aktualisieren. Die ECHA wird den Inhalt des Verzeichnisses regelmäßig aktualisieren.

Hintergrund
Hauptziel der CLP-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Sie dient auch dazu, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, indem sie die Einstufung von Stoffen und Gemischen vereinheitlicht.

Die Verordnung steht in Übereinstimmung mit dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System - GHS) (auf Englisch und Französisch). Mit dem GHS soll eine weltweite Konvergenz der Einstufungssysteme für Chemikalien erreicht werden, was dem Handel zugutekäme und das Schutzniveau insbesondere in jenen Ländern verbessern würde, die bisher kein derartiges System verwendet haben.

Verantwortlich für die Einstufung der Stoffe und für die Erzielung des Konsenses über deren Einheitlichkeit ist die Industrie. Für besonders schwerwiegende Gefahren allerdings (beispielsweise bei krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) prüfen die Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA alle vorliegenden Informationen und schlagen eine einheitliche Einstufung vor, die die Kommission auf gesetzgeberischem Weg verbindlich macht.

CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging": Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

REACH steht für "Registration, Evaluation, and Authorisation and Restriction of Chemicals"; Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung).
(Europäische Kommission: ra)


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