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Regulierung von SMS-Zustellungsentgelten


Digitale Agenda: Europäische Kommission setzt diskriminierende dänische SMS-Preisregulierung aus und leitet gründliche Überprüfung ein
SMS, die von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in Dänemark kommen, werden anders behandelt als SMS, die aus Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten stammen


(29.02.12) - Die Europäische Kommission hat der dänischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, DBA (Danish Business Authority), ihre schwerwiegenden Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des DBA-Vorschlags zur Regulierung von SMS-Zustellungsentgelten mit dem EU-Recht mitgeteilt. Die Entgelte werden von Mobilfunknetzbetreibern für die Zustellung von SMS-Kurzmitteilungen aus einem anderen Netz berechnet. Der DBA-Vorschlag betrifft Kurzmitteilungen an Kunden des Unternehmens Lycamobile, das ein virtuelles Mobilfunknetz betreibt und seine Tätigkeit auf dem dänischen Markt in der ersten Hälfte des Jahres 2010 aufgenommen hat.

Die Kommission hat Bedenken, dass die von DBA vorgeschlagene Preiskontrolle diskriminierend sein könnte, da die SMS, die von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in Dänemark kommen, anders behandelt werden. Für solche SMS gelten (niedrigere) Preisobergrenzen, während SMS, die aus Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten stammen, nicht reguliert werden. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) in den nächsten drei Monaten mit DBA erörtern, wie der Vorschlag so abgeändert werden kann, dass er mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Hierzu die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes: "Ich stimme zwar dem DBA-Vorschlag zu, die SMS-Zustellentgelte in dänischen Netzen mit beträchtlicher Marktmacht zu regulieren, aber dabei darf nicht anhand des Kriteriums diskriminiert werden, woher in der EU die SMS kommt. Die nationale Preisregulierung muss in jedem Fall mit den Binnenmarktregeln in Einklang stehen."

Hintergrund
Im Mai 2011 führte die DBA eine ähnliche Regulierungsmaßnahme für die SMS-Zustellung in Netzen anderer dänischer Mobilfunkunternehmen ein. Die Kommission hatte seinerzeit bereits ähnliche Bedenken bezüglich einer Diskriminierung bei SMS-Mitteilungen, die aus den Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten kommen, geäußert. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte die Kommission aber noch nicht über die Befugnis, der Regulierungsbehörde die Aussetzung einer solchen Regulierungsmaßnahme vorzuschreiben und eine gründliche Überprüfung einzuleiten – diese Befugnis ist erst im geänderten Rechtsrahmen für die Telekommunikation, der im Mai 2011 in Kraft trat, vorgesehen. Das geänderte Verfahren nach Artikel 7 lässt den Regulierungsbehörden einigen Spielraum, auf welche Weise sie einen wirksamen Wettbewerb in ihren nationalen Telekommunikationsmärkten erreichen, verlangt aber von ihnen, die Vorschriftenentwürfe der Kommission vorzulegen, um einen einheitlichen Ansatz in der gesamten EU zu gewährleisten.

Im Rahmen der neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) in den kommenden drei Monaten Gespräche mit DBA darüber führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar gemacht werden kann und wie die Hindernisse für den Binnenmarkt, zu denen die vorgeschlagene Maßnahme führen würde, beseitigt werden können. Am Ende des Verfahrens kann die Kommission eine Empfehlung abgeben, in der die nationale Regulierungsbehörde aufgefordert wird, die geplanten Abhilfemaßnahmen zu ändern oder zurückzuziehen.

Anders als ein typischer Mobilfunknetzbetreiber erbringt der Betreiber eines virtuellen Mobilfunknetzes (Mobile Network Virtual Operator, MVNO) Dienstleistungen für seine Kunden unter Nutzung gemieteter Netzelemente. Der MVNO zahlt ein Vorleistungsentgelt, um Zugang zu den Mobilfunkfrequenzen und der Mobilfunkinfrastruktur zu erhalten, die zur Weiterleitung und Zustellung von Anrufen erforderlich sind.

Das Schreiben der Kommission an die dänische Regulierungsbehörde wird veröffentlicht unter der Adresse
https://circabc.europa.eu/faces/jsp/extension/wai/navigation/container.jsp
(Europäische Kommission: ra)


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