Diskriminierende Steuerreglungen
Steuern: Europäische Kommission fordert die Niederlande auf, benachteiligende Steuervorschriften für Organschaften zu ändern
Nach Ansicht der Kommission stehen die geltenden niederländischen Rechtsvorschriften für Organschaften im Widerspruch zum Recht der freien Niederlassung der Europäischen Union
(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Niederlande förmlich aufgefordert, ihre Steuervorschriften für Organschaften (d. h. Berechnung der Einkommensteuer einer Unternehmensgruppe auf konsolidierter Basis) zu ändern. Nach den geltenden niederländischen Rechtsvorschriften können zwei niederländische Tochtergesellschaften einer gebietsfremden Muttergesellschaft untereinander keine Organschaft bilden. Das bedeutet in der Praxis, dass Gesellschaften, deren Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen können, was mit den EU-Vorschriften nicht vereinbar ist. Die Organschaftsregelung ermöglicht es Unternehmen, für eine Gruppe von Unternehmen eine einzige Steuererklärung abzugeben, so dass die Erfüllung der Steuerpflicht vereinfacht und ein Ausgleich von Gewinnen und Verlusten ermöglicht wird.
Nach Ansicht der Kommission stehen die geltenden niederländischen Rechtsvorschriften für Organschaften im Widerspruch zum Recht der freien Niederlassung gemäß den Artikeln 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Artikeln 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie die Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
Hintergrund
Nach dem niederländischen Körperschaftsteuergesetz können Unternehmen eine Gruppe bilden, die als Organschaft besteuert wird. Das bedeutet, dass Gewinne und Verluste der Gruppe ausgeglichen und gruppeninterne Transaktionen eliminiert werden können. Gemäß Artikel 15.3.c des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes müssen alle Unternehmen der Organschaft in den Niederlanden ansässig sein. Diese Vorschrift schließt eine Organschaft zwischen zwei niederländischen Tochtergesellschaften derselben Gruppe, die zu einer gebietsfremden Muttergesellschaft gehören, aus, was dem EU-Recht widerspricht.
Die Kommission kann keine mögliche Rechtfertigung für diese Einschränkung erkennen.
Zu solchen diskriminierenden Steuerreglungen gibt es eine klare Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. In der Rechtssache (C-418/07) Papillon entschied das Gericht, dass eine französische Muttergesellschaft und eine französische Tochtergesellschaft die Möglichkeit haben sollten, eine Organschaft zu bilden, auch wenn die Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.
Die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten finden sich unter:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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