Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Diskriminierende Steuerreglungen


Steuern: Europäische Kommission fordert die Niederlande auf, benachteiligende Steuervorschriften für Organschaften zu ändern
Nach Ansicht der Kommission stehen die geltenden niederländischen Rechtsvorschriften für Organschaften im Widerspruch zum Recht der freien Niederlassung der Europäischen Union


(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Niederlande förmlich aufgefordert, ihre Steuervorschriften für Organschaften (d. h. Berechnung der Einkommensteuer einer Unternehmensgruppe auf konsolidierter Basis) zu ändern. Nach den geltenden niederländischen Rechtsvorschriften können zwei niederländische Tochtergesellschaften einer gebietsfremden Muttergesellschaft untereinander keine Organschaft bilden. Das bedeutet in der Praxis, dass Gesellschaften, deren Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen können, was mit den EU-Vorschriften nicht vereinbar ist. Die Organschaftsregelung ermöglicht es Unternehmen, für eine Gruppe von Unternehmen eine einzige Steuererklärung abzugeben, so dass die Erfüllung der Steuerpflicht vereinfacht und ein Ausgleich von Gewinnen und Verlusten ermöglicht wird.

Nach Ansicht der Kommission stehen die geltenden niederländischen Rechtsvorschriften für Organschaften im Widerspruch zum Recht der freien Niederlassung gemäß den Artikeln 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Artikeln 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie die Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Hintergrund
Nach dem niederländischen Körperschaftsteuergesetz können Unternehmen eine Gruppe bilden, die als Organschaft besteuert wird. Das bedeutet, dass Gewinne und Verluste der Gruppe ausgeglichen und gruppeninterne Transaktionen eliminiert werden können. Gemäß Artikel 15.3.c des niederländischen Körperschaftsteuergesetzes müssen alle Unternehmen der Organschaft in den Niederlanden ansässig sein. Diese Vorschrift schließt eine Organschaft zwischen zwei niederländischen Tochtergesellschaften derselben Gruppe, die zu einer gebietsfremden Muttergesellschaft gehören, aus, was dem EU-Recht widerspricht.

Die Kommission kann keine mögliche Rechtfertigung für diese Einschränkung erkennen.

Zu solchen diskriminierenden Steuerreglungen gibt es eine klare Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. In der Rechtssache (C-418/07) Papillon entschied das Gericht, dass eine französische Muttergesellschaft und eine französische Tochtergesellschaft die Möglichkeit haben sollten, eine Organschaft zu bilden, auch wenn die Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

Die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten finden sich unter:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen