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Weiterhin genügend Wettbewerb


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Veräußerung des Automotive-Geschäfts von Keiper-Recaro an Johnson Controls
Die Untersuchung ergab, dass der gemeinsame Marktanteil zwar groß sein wird, die beteiligten Unternehmen jedoch auch weiterhin mit anderen Zulieferern konkurrieren werden müssen


(29.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Automotive-Sparte der Keiper Recaro Group (Keiper), die Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze herstellt, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme, Johnson Controls Inc. (JCI), nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass nach dem Zusammenschluss weiterhin genügend Wettbewerb seitens anderer Zulieferer bestehen wird. Zudem spielen die Autohersteller eine entscheidende Rolle, da sie die Zulieferer für die Strukturen und Mechanismen, die sie für ihre Modelle benötigen, selbst wählen.

Die Geschäftstätigkeiten der Zusammenschlussparteien überschneiden sich auf den nachgelagerten Märkten für Autositzstrukturen und auf den vorgelagerten Märkten für die dafür erforderlichen Mechanismen (z. B. Sitzlehneneinsteller und andere Verstellvorrichtungen). Der Zusammenschluss wird folglich auch vertikale Auswirkungen haben. Die Kommission führte eine weitreichende Marktuntersuchung durch, die sich auf Autohersteller, Zwischenhändler und auf dem Markt präsente wie auch potenzielle Wettbewerber erstreckte.

Die Untersuchung ergab, dass der gemeinsame Marktanteil der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Bezug auf Autositzmechanismen wie Sitzlehnen-, Höhen- und Neigungseinsteller zwar groß sein wird, die beteiligten Unternehmen jedoch auch weiterhin mit anderen Zulieferern konkurrieren werden müssen. Zudem spielen insbesondere die Autohersteller eine wichtige Rolle, wenn es um die Auswahl der Sitzstrukturen und -mechanismen für ihre Modelle oder Plattformen geht, so dass ihnen eine disziplinierende Funktion zukommt. Des Weiteren wurde für bestimmte Bereiche berücksichtigt, dass auch außereuropäische Zulieferer interessiert sein könnten, in den Markt einzusteigen. Deshalb kam die Kommission zu dem Schluss, dass sich die Möglichkeiten der Parteien, nach Vollzug des Zusammenschlusses ihre Preise zu erhöhen oder die Lieferung bestimmter Inputs an Abnehmer zu verweigern, in Grenzen halten werden und dass das geplante Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigen wird.

Die geplante Übernahme wurde am 6. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Der Sitzkomponentenhersteller Keiper entwickelt und produziert Autositzstrukturen und dazugehörige Mechanismen für Autohersteller und Zwischenhändler wie JCI und bietet ferner Sondermodelle für den unabhängigen Aftermarket an. Das in den USA ansässige Unternehmen JCI verkauft Autositze, Autositzstrukturen und dazugehörige Mechanismen ausschließlich an Autohersteller.

Im Zuge der geplanten Übernahme wird JCI einen seiner Mitkonkurrenten für Autositzstrukturen und -mechanismen erwerben, der gleichzeitig auch einer der Lieferanten ist, bei denen das Unternehmen Autositzmechanismen, insbesondere Sitzlehnen-, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungseinsteller bezieht.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2). (Europäische Kommission: ra)


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