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DSA bietet einen klaren Rechtsrahmen


Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet: EU-Kommission arbeitet an gestärktem Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt



Die EU-Kommission macht Fortschritte bei der Erarbeitung eines verbesserten Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet. Gemeinsam mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission über die Merkmale eines künftigen "Verhaltenskodex" beraten. Der erweiterte Kodex soll künftig nicht nur reaktiv und auf die Entfernung von Inhalten angelegt sein, sondern Online-Plattformen auch zu mehr Prävention und Antizipation von Bedrohungen bewegen.

Der Verhaltenskodex gegen illegale Hassreden, der 2016 eingeführt wurde, hat sich im Laufe der Jahre zu einem effizienten und erfolgreichen Instrument zur Bekämpfung von Hassreden im Internet entwickelt. Illegale Hassreden, die den Plattformen gemeldet werden, werden schnell entfernt, wobei die meisten Meldungen innerhalb von 24 Stunden überprüft werden.

Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte dazu: "Illegale Hassreden haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, weder online noch offline. Der Kodex ist ein einzigartiges Instrument. Der DSA (Digital Services Act) bietet einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit illegaler Online-Rede."

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: "Der Verhaltenskodex, den wir 2016 mit den großen Online-Plattformen vereinbart haben, hat bedeutende Fortschritte gebracht. Doch die digitale Landschaft hat sich weiterentwickelt, und wir stehen vor neuen Herausforderungen und Bedrohungen in den Bereichen Hassreden im Internet und Meinungsfreiheit. Wir machen nun rasche Fortschritte hin zu einem "Verhaltenskodex+", und ich fordere alle Unterzeichner auf, bald eine ehrgeizige Vereinbarung zu finden, die dazu beiträgt, die EU zu einem Ort zu machen, an dem es keinen Platz für Hass gibt."

Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität
Die Kommission hat gestern eine zweitägige Diskussion in der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität über die Bekämpfung von Hass und Intoleranz abgeschlossen, die gemeinsam mit dem spanischen Ratsvorsitz organisiert wurde.

Die Teilnehmer erörterten auch die Dimension der Hassreden in den nationalen Aktionsplänen gegen Rassismus und Antisemitismus im Einklang mit dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 und der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 22.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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