Vorgaben für sehr große Online-Plattformen
Gesetz über digitale Dienste: TikTok und YouTube sollen darlegen, wie sie Minderjährige schützen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten
Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen an TikTok und YouTube im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) gerichtet. Die beiden Unternehmen sollen über die von ihnen ergriffene Maßnahmen informieren, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gemäß dem DSA nachzukommen. Dazu gehören auch die Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und physische Gesundheit, sowie auf die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.
TikTok und YouTube mussten der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 30. November 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Vorgaben für sehr große Onlineplattformen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten. Dazu gehört die Bewertung und Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, und auf den Jugendschutz. TikTok hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hassreden, die angebliche Verbreitung von Desinformationen und allgemeine Aspekte des Jugendschutzes im Internet erhalten.
eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 22.02.24
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