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Booking muss dem Digital Markets Act entsprechen


Booking.com ist nun verpflichtet, die vollständige und wirksame Einhaltung des DMA nachzuweisen, indem die ergriffenen Maßnahmen in einem Compliance-Bericht dargelegt werden
Die Kommission wird nun den Compliance-Bericht sorgfältig analysieren und bewerten, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind, um die Ziele der einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erreichen



Seit dem 14.11.2024 muss Booking Holdings Inc. (BHI), die am 13. Mai 2024 als Gatekeeper benannt wurde, sicherstellen, dass ihr Online-Vermittlungsdienst Booking.com alle einschlägigen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erfüllt. Konkret bedeutet dies, dass Hotels, Autovermietungen und andere Anbieter von Reisedienstleistungen, die auf Booking.com angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, neue Möglichkeiten nutzen können, zum Beispiel:

>> sogenannte "Paritätsklauseln" sind vom Gesetz über digitale Märkte verboten. Daher steht es Hotels, Mietwagenanbietern und anderen Dienstleistern, die Booking.com nutzen, nun frei, auf ihrer eigenen Website oder auf anderen Kanälen andere (einschließlich besserer) Preise und Bedingungen anzubieten als auf Booking.com.

>> die Buchung darf keine anderen Maßnahmen mit der gleichen Wirkung wie "Paritätsklauseln" einführen. So ist es beispielsweise Booking nicht gestattet, Provisionssätze zu erhöhen oder Angebote von gewerblichen Nutzern von der Liste zu nehmen, wenn diese auf einer anderen Website als auf Booking.com andere Preise anbieten, was bedeutet, dass andere Plattformen und Reisedienstleister zu faireren Bedingungen konkurrieren können, was zu Innovationen und niedrigeren Preisen führt.

>> Hotels und andere Reisedienstleistungen haben in Echtzeit und kontinuierlich Zugriff auf Daten, die sie und ihre Kunden durch die Nutzung von Booking.com generieren, und bieten diesen Unternehmen neue Einblicke.

>> gewerbliche Nutzer können nun die von ihnen auf Booking.com generierten Daten auf alternative Plattformen übertragen. Dies wird es Hotels und anderen relevanten Reisedienstleistern ermöglichen, innovativere Angebote und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und sie wettbewerbsfähiger auf dem Markt zu positionieren.

Booking ist nun verpflichtet, die vollständige und wirksame Einhaltung des DMA nachzuweisen, indem die ergriffenen Maßnahmen in einem Compliance-Bericht dargelegt werden. Die öffentliche Fassung dieses Berichts ist auf der eigens eingerichteten DMA-Website der Kommission abrufbar. Darüber hinaus hat Booking der Kommission eine von unabhängiger Seite geprüfte Beschreibung der Techniken vorgelegt, die sie zur Erstellung von Verbraucherprofilen einsetzt, sowie eine nichtvertrauliche Fassung der Berichte über die Erstellung von Verbraucherprofilen. Schließlich wies die Kommission Booking an, alle Unterlagen und Informationen aufzubewahren, die für die Bewertung und Überwachung der wirksamen Umsetzung und Einhaltung des DMA relevant sein könnten.

Die Kommission wird nun den Compliance-Bericht sorgfältig analysieren und bewerten, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind, um die Ziele der einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erreichen. Die Bewertung der Kommission wird sich auch auf die Beiträge interessierter Interessenträger stützen, unter anderem im Rahmen eines Workshops zur Einhaltung der öffentlichen Vorschriften am 25. November 2024,bei dem Booking aufgefordert wird, seine Lösungen vorzustellen.

Hintergrund
Ziel des DMA ist es, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Es regelt Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die als wichtiges Tor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern fungieren, deren Position ihnen die Möglichkeit geben kann, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.

Am 13. Mai 2024 benannte die Kommission Booking als Gatekeeper für ihren Online-Vermittlungsdienst Booking.com. Nach der Benennung hatte Booking sechs Monate Zeit, um alle einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen und Booking.com-Verbrauchern und gewerblichen Nutzern mehr Auswahl und Freiheit zu bieten.

Ist die Kommission der Auffassung, dass die Lösungen von Booking nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte im Einklang stehen, kann sie unter Nutzung des gesamten ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums förmliche Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, die bei wiederholter Zuwiderhandlung bis zu 20 % betragen können. Darüber hinaus ist die Kommission im Falle einer systematischen Nichteinhaltung auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder das Verbot bestimmter Übernahmen durch den Gatekeeper.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.11.24
Newsletterlauf: 30.01.25


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