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Vollständige Digitalisierung der Auftragsvergabe


Elektronische Rechnungen bei öffentlichen Ausschreibungen sollten zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt beitragen
Potential der digitalen Auftragsvergabe werde in Europa nicht ausreichend ausgeschöpft

(10.10.13) - Die Europäische Union (EU) wird demnächst einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung der Auftragsvergabe unternehmen und plant nun elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Ausgaben des öffentlichen Sektors ca. 19 Prozent des BIP der EU ausmachen, der Gesamtwert der öffentlichen Ausschreibungen hingegen ca. 420 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Den Berechnungen der Europäischen Kommission zufolge könnten durch elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in der gesamten Union bis zu 2,3 Milliarden Euro in diesem Bereich eingespart werden.

Zurzeit kommen elektronische Rechnungen in ganz Europa viel zu selten zum Einsatz, sie machen lediglich 4 bis 15 Prozent aller Rechnungen aus. Da öffentlichen Ausschreibungen ca. 3,7 Prozent des BIP der EU betragen, würde der öffentliche Sektor nach der Umsetzung der angebotenen Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen die Führungsrolle in diesem Bereich übernehmen und andere Wirtschaftsakteure dazu bewegen, seinem Beispiel zu folgen.

"Elektronische Rechnungen bei öffentlichen Ausschreibungen sollten zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt, weniger Hindernissen beim Marktzugang, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, beitragen sowie das Abstimmungsproblem der in verschiedenen EU-Ländern für die e-Rechnungen benutzten unterschiedlichen Systeme lösen. Wir hoffen, die Ausgaben der Lieferanten dadurch senken zu können, da die vorhandene technische Ausstattung nicht mehr an die unterschiedlichen in verschiedenen Ländern geltenden Standards für e-Rechnungen angepasst werden muss. Zahlungsprozesse bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden dadurch einfacher, schneller und mit kleineren Ausgaben verbunden sein", teilte die stellvertretende Wirtschaftsministerin Rasa Noreikienė mit.

Zur Zeit wird das Potential der digitalen Auftragsvergabe in Europa nicht ausreichend ausgeschöpft. Obwohl es in den meisten EU-Ländern möglich ist, Ausschreibungen, Teilnahmebedingungen sowie Angebote der Anbieter in digitaler Form zu veröffentlichen, werden diese Möglichkeiten in der Praxis zu wenig genutzt. In den Ländern, in denen die Systeme der elektronischen Rechnungsstellung bereits vorhanden sind, basieren sie auf verschiedenen nationalen Standards, die untereinander nicht vereinbar sind, was zur Spaltung des Binnenmarktes führen könnte.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Umfrage hatte bestätigt, dass der Geschäftssektor, Vertreter der kleinen und mittleren Unternehmen inklusive, die Initiative zur Einführung von e-Rechnungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv bewertet hat und anerkannt hat, dass die Initiative den Unternehmen sehr nutzen würde.

Es wurde vorgeschlagen, die Europäische Kommission sollte den Europäischen Standardisierungsausschuss mit der Ausarbeitung eines neuen Europäischen Standards für e-Rechnungen beauftragen. Die EU-Mitgliedstaaten werden sicherstellen müssen, dass die kaufenden Organisationen die e-Rechnungen, die mit diesem Standard im Einklang sind, akzeptieren.

Bei der Einreichung ihres Angebotes zur Richtlinie über die e-Rechnungen bei öffentlichen Ausschreibungen hat die Europäische Kommission auch die Mitteilung "Durchgängig digitale öffentliche Ausschreibungen für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung" angenommen, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, zur vollständig digitalisierten Auftragsvergabe, d.h. von der Veröffentlichung einer Ausschreibung bis hin zu vertragsmäßigen Zahlungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, überzugehen. Während der litauischen EU-Ratspräsidentschaft soll diese Mitteilung im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates zur Binnenmarktpolitik bewertet werden.

In den letzten Jahren wurde in Litauen ein größerer Fortschritt bei der Digitalisierung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erzielt. Seit 2009 verpflichtet das litauische Gesetz über öffentliche Ausschreibungen die kaufenden Organisationen dazu, jedes Jahr mindestens 50 Prozent aller öffentlichen Aufträge je nach Gesamtwert über "das Zentrale Informationssystem zu öffentlichen Ausschreibungen" zu vergeben. In Litauen funktioniert darüber hinaus ein elektronischer von der öffentlichen Einrichtung "CPO LT" verwalteter Katalog, in dem Waren, Dienstleistungen und Arbeiten angeboten werden, die zentral gekauft werden sollen.

In Litauen wurden die ersten Schritte zur Einführung von elektronischen Rechnungen bei der Auftragsvergabe bereits unternommen. Zurzeit wird das gemeinsame Projekt des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Registerzentrums "Die Entwicklung der elektronischen Dienstleistung "E-Rechnung" umgesetzt. Das Ziel des Projektes besteht darin, ein Informationssystem zu entwickeln, das die Erbringung der Dienstleistung "E-Rechnung" sicherstellen lässt, und es bis 2014 umzusetzen.

Am 22. bis 23. Juli 2013 tagte in Vilnius der informelle Wettbewerbsrat der EU. Die für Binnenmarkt und Industrie zuständigen Minister haben bereits über die Bedeutung des Übergangs zur durchgehend digitalisierten Auftragsvergabe, darunter auch zu e-Rechnungen, im Hinblick auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben die Initiativen zur Digitalisierung von öffentlichen Ausschreibungen unterstützt. Während der litauischen EU-Ratspräsidentschaft sollen ergebnisreiche Verhandlungen und eine Einigung des Rates über den Text des Richtlinienentwurfes über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Ausschreibungen angestrebt werden. (EU-Ratspräsidentschaft: ra)


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