Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Neu EU-Richtlinie soll Verbraucherschutz erhöhen


Neue EU-Richtlinie dient der Errichtung eines einheitlichen EU-Marktes für Verbraucher, Gläubiger und Darlehensvermittler
Verbraucher sollen es in Zukunft leichter haben, die von verschiedenen Gläubigern angebotenen Darlehen zu vergleichen

(09.10.13) - Der litauische Finanzminister Rimantas Šadžius, der Vorsitzende des Europäischen Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), hat im Europäischen Parlament in Straßburg (Frankreich) die Position des EU-Rates zur Richtlinie über grundpfandgesicherte Darlehen vorgestellt.

"Die Richtlinie wird ein verantwortungsbewusstes Ausleihen fördern und zu einem besseren Schutz der Verbraucher, von denen es in der EU 500 Mio. gibt, beitragen. Die Verbraucher werden besser über Hypotheken informiert und in der Lage sein, bessere Entscheidungen zu treffen, nachdem sie alle mit Darlehen zusammenhängende Risiken eingeschätzt haben", sagte Rimantas Šadžius vor dem Europäischen Parlament.

Diese Richtlinie dient der Errichtung eines einheitlichen EU-Marktes für Verbraucher, Gläubiger und Darlehensvermittler, auf dem ein hochwertiger Schutz gewährleistet ist, das Vertrauen, die Mobilität der Verbraucher, die zwischenstaatliche Arbeit der Gläubiger und Darlehensvermittler und einheitliche Regeln gefördert werden sowie finanzielle Stabilität angestrebt wird, indem Sorge dafür getragen wird, dass die Hypothekenmärkte verantwortungsbewusst agieren. Die Richtlinie wird gemeinsame Prinzipien für Darlehenswerbung verfestigen und die Darbietungsform und den Inhalt der Informationen festlegen, die in Werbungen enthalten sein müssen.

Sie wird darüber hinaus die Gläubiger und Darlehensvermittler dazu verpflichten, die richtigen Bedingungen zu schaffen, damit den Verbrauchern allgemeine Informationen zu verschiedenen Produkten zur Verfügung stehen, sowie für konkrete Verbraucher zugeschnittene Informationen zu liefern und dabei das "Standardmäßige Europäische Informationsblatt" zu verwenden, damit der Verbraucher es leichter hat, die von verschiedenen Gläubigern angebotenen Darlehen zu vergleichen. Der litauische Finanzminister hat das Europäische Parlament ermutigt, diese Richtlinie anzunehmen, damit sie möglichst schnell in Kraft tritt. (EU-Ratspräsidentschaft: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen