Wahrnehmung von Urheber- und Schutzrechten
Die litauische Ratspräsidentschaft hat die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und Online-Lizenzierung von Musik
Ein ausgewogener ordnungspolitischer Ansatz bringt mehr Transparenz und Effizienz für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften
(02.12.13) - Am 4. November wurde im dritten und letzten informellen Trilog zwischen der litauischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament zum Vorschlag über eine Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung zwischen den Mitgesetzgebern eine Einigung erzielt, die es gestattet das legislative Dossier in erster Lesung abzuschließen.
Der litauische Kulturminister Šarūnas Birutis merkte dazu an: "Die […] erzielte Einigung und die Bestimmungen dieser Richtlinie richten sich an die Interessen der Rechteinhaber und die Bedürfnisse der Verbraucher in der EU. Ein ausgewogener ordnungspolitischer Ansatz bringt mehr Transparenz und Effizienz für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften.
Das verbesserte System der Gewinnung von Mehrgebietslizenzen für Urheberrechte an Musikwerken wird einer der wichtigsten Faktoren für den europäischen Binnenmarkt für Online-Musikdienste sein. Dies wird außerdem die Verbraucherin der EU in den Genuss des größtmöglichen Zugangs zu verschiedenen musikalischen Repertoires kommen lassen."
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt ist ein wichtiger Teil der Gesetzgebung für die Realisierung eines digitalen Binnenmarkts in der EU für das Jahr 2015.
Die beim Trilog erzielte Einigung zwischen den Mitgesetzgebern unterliegt der förmlichen Zustimmung der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Sitzung am 6. November. (EU-Ratspräsidentschaft: ra)
Meldungen: EU und Europa
-
Schwachstellen in Lieferketten beseitigen
Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
-
Keine vorgetäuschten Preisnachlässe
Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.
-
Aktionsplans zur Kapitalmarktunion
Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.
-
Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche
Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
-
Meldung der Kompensationspflichten
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.