Freizügigkeit und Diskriminierungen
Zugang zu den sozialen Rechten seien derzeit an Kriterien und Anforderungen geknüpft, die diskriminierende Züge aufwiesen
AdR zieht gemischte Bilanz zur Unionsbürgerschaft
(06.04.11) - "Vor dem neuen multikulturellen Hintergrund ist die Unionsbürgerschaft künftig nicht mehr nur als bloßer Schutz der Identität und der Zugehörigkeit zu definieren, sondern als ein Schritt zur sozialen Integration". Dies ist eine der Botschaften, die Viviane Reding, für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft zuständiges Kommissionsmitglied, auf der AdR-Plenartagung am 31. März zur Kenntnis nahm. An diesem Tag debattierten die AdR-Mitglieder über die Unionsbürgerschaft auf der Grundlage eines Stellungnahmeentwurfs, den Roberto Pella (IT/EVP), Mitglied des Gemeinderates von Valdengo, zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erarbeitet hatte.
Zum Auftakt der Debatte erinnerte der Berichterstatter daran, dass " es die Unionsbürgerschaft jedem erlaubt, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen". Die Mitgliedstaaten seien durch die Gründungsverträge gehalten, "die Werte zu achten und zur Geltung zu bringen, auf die sich die Union gründet, nämlich: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte". Roberto Pella weist gleichwohl darauf hin, dass "die Rechte, um die es in diesem Bericht geht, zum einen Rechte sind, die ausschließlich von Unionsbürgern in Anspruch genommen werden können, zum anderen aber auch Grundrechte, die folglich auch für Drittstaatsangehörige gelten".
Und er geht sogar noch weiter, wenn er moniert, dass der Zugang zu den sozialen Rechten derzeit an Kriterien und Anforderungen geknüpft werde, die diskriminierende Züge aufwiesen: "Dies verstößt gegen das im Gemeinschaftsrecht verankerte Prinzip der Gleichstellung und Gleichbehandlung von Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten".
Nach Ansicht von Kommissarin Reding sind "die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zentrale Akteure, wenn es darum geht, die Probleme ausfindig zu machen, auf die Unionsbürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Alltag stoßen. Sie sind es, die an vorderster Stelle dafür sorgen können, dass die Beamten, die für die Umsetzung der Unionsbürgerrechte zuständig sind, eine angemessene Kenntnis von den geltenden EU-Vorschriften haben." Und sie fügt hinzu: "Europa wird in Brüssel beschlossen, aber bei Euch gemacht. Deshalb ist es in meinen Augen unverzichtbar, einen direkten Dialog zwischen der Kommission, dem AdR und den Verbänden der Regionen und Kommunen über Fragen der Unionsbürgerschaft herzustellen. Wir müssen uns bei Ihnen die Ideen holen, die funktionieren, und wir müssen uns Ihren Sachverstand vor Ort zu Nutze machen".
Roberto Pella, in der Vereinigung der italienischen Gemeinden (ANCI) für Jugendfragen zuständig, ist ferner der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften es den EU-Institutionen ermöglichen können, auch jene Gruppen zu erreichen, die an der europäischen Debatte kaum teilhaben, wie Jugendliche und Migranten.
Gleichzeitig räumt er aber auch ein, dass "auf lokaler und regionaler Ebene Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung ergriffen werden müssen, damit die Rechte der Unionsbürgerschaft, insbesondere die Freizügigkeit, effektiv wahrgenommen werden können. Außerdem müssen alle abschreckenden Praktiken und andere bestehende Formen der Diskriminierung beseitigt werden, durch die Unterschiede bei der Behandlung europäischer Bürgerinnen und Bürger - insbesondere bei der Gewährung des Aufenthaltsrechts - entstehen."
Die Mitglieder des AdR befürworteten das Vorhaben der Europäischen Kommission, 2013 zum "Europäischen Jahr der Bürger" zu erklären, mit dem Hinweis darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Regierungsebenen sind, auf denen Maßnahmen zur "Erziehung zur Unionsbürgerschaft" eingeleitet werden können, die sich an die Bürger sowohl im Schul- als auch im Erwachsenenalter richten.
Der AdR im Internet: www.cor.europa.eu
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden. (Ausschuss der Regionen: ra)
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