Änderung umweltrechtlicher Vorschriften


Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien auf dem Gebiet des Umweltrechts
Richtlinie gibt vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten einheitlichen Ansprechpartner anzubieten

(25.06.10) - Die Bekanntgabe einer Messung von Emission aus besonderem Anlass erfolgt durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem der Besitzer einer Anlage seinen Geschäftssitz hat oder die Tätigkeit ausgeführt werden soll.

Dies geht aus einer Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung (17/1904) über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien auf dem Gebiet des Umweltrechts (17/1393) hervor.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinien, welche an das deutsche Umweltrecht angepasst werden soll, enthält acht Themen.

Unter anderem sind dort das Abwasserabgabengesetz, das Batteriegesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Umweltauditgesetz -- aber auch die Regelung von Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. (Deutscher Bundestag: ra)


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