Transparency fordert Wertgrenze von 150 Euro für Bundestagsabgeordnete bei Annahme von Einladungen Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen sollten verschärft werden
(20.08.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in einem neuen Positionspapier gefordert, in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Wertgrenze einzuführen. Danach soll zukünftig nur noch bis zu einem Gegenwert von 150 Euro die Annahme von Einladungen Dritter oder Reisen auf Einladung Dritter zulässig sein. Die Höhe dieser Wertgrenze ist an die seit 2013 für Abgeordnete des Europäischen Parlaments geltenden Regelungen angelehnt, welche dieselbe Wertgrenze bei ähnlicher Regelung vorsehen. Die bisherige Kopplung eines Verbots geldwerter Zuwendungen an Gegenleistungen ist zu wenig konkret.
Darüber hinaus sind die Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen zu verschärfen. Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Spenden an Abgeordnete gehören verboten. Wichtig ist auch die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Verhaltensregeln und Parteienfinanzierung beim Deutschen Bundestag. Diese Stelle würde auch Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegennehmen."
Vor dem Hintergrund der Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung (§ 108e StGB) und des Verweises auf die für die Rechtsstellung des jeweiligen Mitglieds maßgeblichen Vorschriften empfiehlt sich eine Änderung der Verhaltensregelungen für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dadurch wird die Rechtssicherheit für die Bundestagsabgeordneten erhöht und den zuständigen Generalstaatsanwaltschaften Orientierung gegeben. Die Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung tritt zum 1. September 2014 in Kraft.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.
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