Geringer Frauenanteil in der deutschen Wirtschaft
Gesetzentwurf: SPD und Grüne fordern gesetzliche Frauenquote in DAX-Aufsichtsräten
Quote soll sowohl für die Anteilseigner als auch die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten gelten
(15.11.12) - SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in den Aufsichtsräten DAX-notierter Unternehmen. Der gemeinsame Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen (17/11139) sieht die zweistufige Einführung einer Mindestquote von zunächst 20 und später 40 Prozent vor. Um diese Quote zu erreichen, soll eine Übergangsfrist von elf Jahren gewährt werden. Die Quote soll sowohl für die Anteilseigner als auch die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten gelten.
Ein Unterlaufen der Quote soll nach dem Willen der Fraktionen durch eine "milde, lediglich finanziell wirkende Sanktionierung, die die Handlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen möglichst wenig einschränkt und Rechtsunsicherheiten praktisch ausschließt" geahndet werden. Lediglich wenn nicht genügend geeignete weibliche Führungskräfte verfügbar seien, dürfe die Mindestquote unterschritten werden. Diese Härtefallklausel sei aber eng auszulegen. Die Übergangsfrist von elf Jahren biete den Unternehmen genügend Zeit, die Quote zu erfüllen.
Die Sozialdemokraten und Grünen begründen ihre Gesetzesinitiative mit dem geringen Frauenanteil in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft. In den Aufsichtsräten liege der bei etwa zehn Prozent. Diese Rechtswirklichkeit widerspreche dem in Artikel 3 des Grundgesetzes verbrieften Gleichheitsgrundsatz von Frauen und Männern "in eklatanter Weise". Da Selbstverpflichtungen der Unternehmen bislang ohne Erfolg gewesen seien, sei der Staat gefordert, die gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter durchzusetzen.
Das Jahr 2013 biete hierfür die besten Voraussetzungen, da in den DAX-30-Konzernen rund 80 Aufsichtsratsmitglieder von den Hauptversammlungen neu gewählt würden. Auch in etlichen M-DAX, S-DAX, und Tec-DAX- Unternehmen stünden Wahlen an. (Deutscher Bundestag: ra)
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