Bürgerprojekte als freie Funknetzwerke
Gesetzentwurf: Linksfraktion will "Störerhaftung" bei WLAN-Nutzung ausschließen
Störerhaftung sei auch ein erheblicher Hindernisgrund für die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Zugänge durch Kommunen und öffentliche Einrichtungen
(13.11.12) - Betreiber von WLAN-Netzen sollen von der sogenannten Störerhaftung freigestellt werden. Dies sieht ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Gesetzentwurf (17/11137) vor. Damit soll die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiber gestärkt werden, ihre Netze für die gelegentliche Mitbenutzung durch Dritte zu öffnen. Derzeit würden die Betreiber von WLAN-Netzen ihre Netze so gut wie möglich durch Verschlüsselung abriegeln, um sich nicht dem Risiko der Störerhaftung auszusetzen und um nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter in Anspruch genommen zu werden. Besondere Gefahren würden in Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen bestehen, deren Kosten oftmals vierstellige Beträge erreichen würden.
Diese Störerhaftung sei auch ein erheblicher Hindernisgrund für die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Zugänge durch Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die sich denselben Risiken ausgesetzt sehen würden, schreibt die Fraktion. Dabei gebe es gute Gründe für die Öffnung der Netze: So könnten Gewerbetreibende ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten. Private könnten ihre Netze aus sozialen Motiven heraus öffnen, und es könnten sich nachbarschaftliche Bürgerprojekte als freie Funknetzwerke entwickeln, um die Vernetzung untereinander oder in weniger vernetzten Gebieten den Zugang zum Internet zu verbessern.
Die Fraktion verweist darauf, dass es mehrere Millionen privater und öffentlicher Funknetze gebe, die theoretisch von jedermann genutzt werden könnten: "Damit wäre im Grundsatz bereits heute jedenfalls in dichter besiedelten Gebieten nahezu flächendeckend ein Internet-Zugang für jeden verfügbar." Kosten würden in aller Regel nicht anfallen, da die WLAN-Router praktisch ausschließlich mit Pauschaltarifen genutzt würden. (Deutscher Bundestag: ra)
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