Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Urheber und Künstler im Vertragsrecht


Linksfraktion will Urheber und Künstler gesetzlich stärken: Gesetzentwurf sieht Einschränkungen und Auflagen für sogenannte Buyout-Verträge vor
Buyout-Verträge: Praxis laufe dem Interesse der Urheber zuwider, die mit weiteren Verwertungen zusätzliches Geld verdienen könnten


(12.11.12) - Die Fraktion Die Linke will Urheber und Künstler im Vertragsrecht stärken, damit ihnen für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zukommt. Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt (17/11040), mit dem das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern aus dem Jahr 2002 novelliert werden soll. Dieses sogenannte Stärkungsgesetz habe seine Wirkung teilweise verfehlt. Zudem sei die weitere Entwicklung der digitalen Medien vor zehn Jahren noch nicht absehbar gewesen. Um es Urhebern und Künstlern zu ermöglichen, als "selbstständige Markteilnehmer aus eigener Kraft eine angemessene Vergütung zu erzielen", müsse gewährleistet sein, das sie "souverän über ihre Rechte verfügen und mit diesen Rechten wirtschaften können", begründet die Linksfraktion ihre Gesetzesinitiative.

Konkret sieht der Gesetzentwurf Einschränkungen und Auflagen für sogenannte Buyout-Verträge vor. Mit solchen Verträgen lassen sich nach Angaben der Linksfraktion die Verwerter von Werken eine Vielzahl von zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechten in der Regel gegen ein Pauschalhonorar einräumen. Dahinter stehe die Absicht, mit der Erstverwertung konkurrierende Verwertungsformen zu verhindern. Wenn der Verwerter sich im Gegenzug verpflichten würde, das Werk auch tatsächlich derart umfänglich zu nutzen, sei dies auch nicht zu beanstanden.

Allerdings schlössen die Buyout-Verträge eine solche Verpflichtung in der Regel aus. Diese Praxis laufe dem Interesse der Urheber zuwider, die mit weiteren Verwertungen zusätzliches Geld verdienen könnten. Nach dem Willen der Linksfraktion muss deshalb gesetzlich klargestellt werden, dass die eingeräumten Nutzungsrechte an einem Werk auch dem Vertragszweck entsprechen. Zudem soll in Verträge, mit denen ausschließliche Rechte übertragen werden, ein Kündigungsrecht eingeführt werden. Dies soll es Urhebern und Künstlern ermöglichen, "nach Ablauf einer überschaubaren Zeit", die Nutzungsrechte neu zu verhandeln und gegebenenfalls anderweitig zu vergeben.

Die Linksfraktion fordert zudem, dass die Erlaubnis zur Verwertung eines Werkes in einer zum Zeitpunkt der Vertragsschließung noch unbekannten Nutzungsart nur dann möglich ist, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu keiner Einigung zwischen Urheber und Verwerter über eine entsprechende neue Vergütung kommt. Die Nutzung neuer Verwertungsformen sei mit der letzten Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2008 ermöglicht worden. Allerdings sei dies an eine angemessene Vergütung für den Urheber und ein Widerspruchsrecht gekoppelt worden. Die Linke verweist darauf, dass seitdem jedoch noch keine einzige entsprechende Vergütungsvereinbarung ausgehandelt worden sei.

Nach Ansicht der Linksfraktion muss auch der Begriff "angemessene Vergütung" durch den Gesetzgeber näher bestimmt werden. Das ursprüngliche Versprechen der Verwerter, sich mit den Urhebern gütlich zu einigen, sei nicht erfüllt worden. Lediglich in den drei Teilbranchen – bei den Belletristik-Schriftstellern, den Tageszeitungsjournalisten und den Drehbuchautoren – seien sogenannte Gemeinsame Vergütungsregeln gemäß des Urheberrechts abgeschlossen worden. In anderen Branchen hingegen müssten Urheber und Künstler mitunter jahrelang prozessieren, um eine Anpassung ihrer individuellen Verträge durchzusetzen, bemängelt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen