Compliance auf Finanzmärkten
Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung setzt EU-Derivate-Regulierung um
EU-Verordnung zur Finanzmarktregulierung: Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden
(19.11.12) - Der Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte wird weiter verfestigt. Zur Einhaltung der Vorgaben einer in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Verordnung zur Finanzmarktregulierung hat die Bundesregierung den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) eingebracht. Mit diesem nach dem englischen Begriff "European Market Infrastructure Regulation" auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt. Außerdem werden Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.
Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern sie müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden.
Damit werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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