Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz


Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)
Nach Ansicht der Bundesregierung sind in Deutschland Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang notwendig. Nur so könnten unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden



Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (20/9363) vor, das morgen im Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung steht. Der Finanzausschuss hatte sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion für den veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen.

Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland. Für den Antrag der Ampel-Fraktionen auf Änderung des Gesetzentwurfs hatten alle Fraktionen außer der AfD gestimmt, die sich enthalten hatte.

Insgesamt hatten die Ampel-Fraktionen für die gestrige Sitzung des Finanzausschusses zehn Änderungsanträge eingereicht. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es dabei unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 11. Oktober hatte der Vertreter des Startup-Verbandes darauf gedrungen, das Problem mit den vinkulierten Anteilen zu lösen. Dies sei wichtiger als Steuervergünstigungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiteranteile von 1.440 auf 5.000 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde nun auf 2.000 Euro reduziert.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Die Bundesregierung wolle aber zeitnah dieses Thema neu aufnehmen und dann die notwendigen steuerlichen Begleitmaßnahmen mit umsetzen, sagte Hessel.

Weitere Änderungen in dem umfangreichen Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 14.02.24


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