PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt


Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025)
Wie in dem Bericht ausgeführt wird, hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum im Allgemeinen angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet



Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

Im Berichtszeitraum kam das Gremium den Angaben zufolge zu 34 Sitzungen zusammen, führte mehrere Vor-Ort-Termine in Dienststellen der Nachrichtendienste durch und nahm sein Recht auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit bestimmten Themen wahr, die in Sitzungen beraten wurden. Zudem beauftragte es in diesem Zeitraum laut Vorlage seinen Ständigen Bevollmächtigten mit zahlreichen strukturellen Untersuchungen, in deren Rahmen Dienststellen aufgesucht, Akten angefordert, schriftliche Auskünfte eingeholt und Befragungen durchgeführt wurden.

Wie in dem Bericht ausgeführt wird, hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum im Allgemeinen angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet. "Das Kontrollgremium stellt fest, dass die Bundesregierung ihren gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung des Kontrollgremiums sowie bei der Vorlage von Akten und in Dateien gespeicherten Daten, bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften sowie bei der Gewährung von Zutritt zu Dienststellen der Nachrichtendienste nachgekommen ist", heißt es in der Unterrichtung weiter.

Allerdings seien einige Akten zunächst mit umfangreichen Schwärzungen zur Verfügung gestellt und die Schwärzungen erst nach erneuten Bitten des Kontrollgremiums größtenteils entfernt worden, wird in dem Bericht ferner konstatiert. Darüber hinaus habe die Bundesregierung unter Verweis auf Ermittlungsvorbehalte bei laufenden Ermittlungen teilweise nur zögerlich unterrichtet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.04.25


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