Deutsche Bahn dominiert


Positive Wettbewerbsentwicklung in Schienenverkehrsmärkten
In ihrem Sektorgutachten hatte die Monopolkommission mit Blick auf die Jahre 2021 und 2022 eine Stagnation der Wettbewerbsentwicklung im gesamten Schienenverkehrsmarkt konstatiert



Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

Die Wettbewerbsentwicklung in den Schienenverkehrsmärkten sei "grundsätzlich positiv" zu bewerten, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die im Mai 2024 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Marktuntersuchung Eisenbahnen für das Berichtsjahr 2023. Gemessen an der Verkehrsleistung in Personen- beziehungsweise Tonnenkilometern hätten die Wettbewerbsunternehmen im Vergleich mit den bundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) "in allen drei Verkehrsdiensten Marktanteile hinzugewonnen". In ihrem Sektorgutachten hatte die Monopolkommission mit Blick auf die Jahre 2021 und 2022 eine Stagnation der Wettbewerbsentwicklung im gesamten Schienenverkehrsmarkt konstatiert.

Im ausschließlich eigenwirtschaftlich zu betreibenden Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hätten die Wettbewerbsbahnen ihre Verkehrsleistung um rund 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022 gesteigert, so dass ihr Marktanteil im Jahr 2023 um einen weiteren Prozentpunkt von vier auf fünf Prozent gestiegen sei, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Noch im Jahr 2019 habe er bei einem Prozent gelegen. "Diese Steigerung in einem relativ kurzen Zeitraum ist aus Sicht der Bundesregierung als positiv zu bewerten." Mit einem Marktanteil von rund 95 Prozent dominiere die DB Fernverkehr AG damit gleichwohl weiterhin den SPFV-Markt in Deutschland deutlich.

Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Marktanteil der Wettbewerbsbahnen der Vorlage zufolge ebenfalls gestiegen. Er habe im Jahr 2023 erstmals bei insgesamt 37 Prozent gelegen, heißt es. Knapp ein Dutzend der Wettbewerbsbahnen erreiche dabei einen Marktanteil von über einem Prozent. Im Jahr 2019 habe der Marktanteil der Wettbewerbsbahnen bei lediglich 28 Prozent gelegen, "sodass über einen Zeitraum von fünf Jahren eine deutliche Steigerung zu verzeichnen ist". Allerdings bestehe trotz dieser Entwicklung auch weiterhin eine marktbeherrschende Stellung der Deutsche Bahn AG (DB AG).

Mit einem Marktanteil von insgesamt rund 61 Prozent im Jahr 2023 hätten die Wettbewerbsbahnen im Schienengüterverkehr (SGV) ihren Vorsprung gegenüber der bundeseigenen DB Cargo AG weiter ausgebaut, heißt es in der Unterrichtung. Anders als im SPFV und SPNV gehe die Steigerung des Marktanteils der Wettbewerbsbahnen im SGV mit einem deutlichen Rückgang der Verkehrsleistung insgesamt, insbesondere bei der bundeseigenen DB Cargo AG einher, deren Verkehrsleistung gemessen an Tonnenkilometern um rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sei. "Der SGV-Markt weist bei den Marktanteilen die größte Heterogenität innerhalb der drei Verkehrsdienste auf", schreibt die Regierung. Nur zwei Wettbewerber hätten einen Marktanteil von über fünf Prozent erreicht - über ein Dutzend weitere Unternehmen einen Marktanteil von einem bis vier Prozent. Viele weitere Wettbewerber transportieren jeweils unter einer Milliarde Tonnenkilometer pro Jahr.

Was die Qualität der Schieneninfrastruktur angeht, so bestätigt die Bundesregierung den Befund der Monopolkommission, wonach das bestehende bundeseigene Schienennetz in Deutschland "aufgrund der hohen Belastung zunehmend störanfällig ist". Dringend notwendige Baumaßnahmen hätten aufgrund fehlender alternativer Fahrmöglichkeiten immer gravierendere Auswirkungen.

Die Monopolkommission geht in ihrem Gutachten auch auf die Pünktlichkeit von Zügen ein. Die Züge des DB-Konzerns hätten im Berichtszeitraum die gesetzten Ziele weder im SPFV, im SGV noch im SPNV erreicht, wird kritisiert. Der Unterrichtung zufolge lag die Pünktlichkeit der DB Regio AG im SPNV im Berichtsjahr 2023 bei rund 91 Prozent - knapp ein Prozent unter dem Wert für das Jahr 2022. Im Vergleich zum Vorjahr habe die DB Cargo AG die Pünktlichkeitswerte im Berichtsjahr 2023 von rund 66 Prozent auf knapp über 70 Prozent gesteigert. Im SPFV indem verzeichne die DB Fernverkehr AG zunehmend schlechtere Pünktlichkeitswerte und liege mit 64 Prozent erheblich hinter der bereits niedrigen Zielvorgabe von 70 Prozent. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.04.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen