Gruppe BSW will Verbrenner-Verbot stoppen


Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setze, sei ein schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler
Verbrenner-Aus stoppen – Zukunft der deutschen Automobilindustrie sichern – Arbeitsplätze schützen und Wohlstand bewahren



Die Gruppe BSW will das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 stoppen. Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setzten, sei ein "schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler", heißt es in einem Antrag (20/11541). Dieser Fehler könne Wohlstand und Arbeitsplätze vernichten und drohe weltweit führendes Know-how der heimischen Industrie zu zerstören. "Das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 gefährdet hunderttausende Arbeitsplätze bei den Automobilkonzernen und unzähligen Zuliefererbetrieben", schreiben die Abgeordneten. Statt weltweit geschätzte Technologieführerschaft aufzugeben, sollte diese weiterentwickelt werden, fordern sie.

Von der Bundesregierung verlangt die Gruppe BSW daher, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, das beschlossene Verbot von Neuzulassungen für Benzin- und Dieselmotoren zurückzunehmen und die Regelung dahingehend anzupassen, "dass Neuzulassungen von benzin- und dieselbetriebenen Verbrennermotoren auch über 2035 hinaus möglich sein werden".


Die Regierung solle zudem ein Gesetz vorlegen, das die Weiterentwicklung und Optimierung des Ressourcenverbrauchs und der Effizienz von Verbrennermotoren öffentlich fördert. Darüber hinaus müsse öffentliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Zwecke der Effizienzsteigerung von Verbrennermotoren und der Entwicklung alternativer Kraftstoffe, wie E-Fuels, Wasserstoff und Ammoniak, auch ausreichend finanziert werden, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.05.24
Newsletterlauf: 07.08.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen