Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet


Schnelles Internet: Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 TKV zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert
Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht



Erstmalig seit Inkrafttreten des sogenannten "Rechts auf schnelles Internet" im Rahmen des 2021 im novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im März 2024 einen Internetanbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11415) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10683) zur Umsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" hervor.

Damit entgegnet die Bundesregierung dem in der Anfrage geäußerten Vorwurf der Unionsfraktion, das "Recht auf schnelles Internet" nicht umzusetzen. Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 TKV zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass in 29 Fällen seit Juni 2022 eine Unterversorgung festgestellt worden sei: "Insgesamt betrafen elf Unterversorgungsfeststellungen das Land Niedersachsen, eine das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine das Land Hamburg", heißt es in der Antwort. 16 Unterversorgungsfeststellungen hätten das Land Bayern betroffen.

Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht. Die meisten Eingaben seien von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen aus Niedersachsen und Bayern gemacht worden. Seit 2021 wurden der Antwort zufolge 6.451 Vorgänge ohne Verfahren nach Paragraf 160f TKV eingestellt.

Eine aktuelle Schätzung zur Zahl der potenziell von einer Unterversorgung betroffenen Haushalte äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht. Sie verweist stattdessen auf ein aktuelles Gutachten. Nach einer darauf aufbauenden Datenabfrage werde die Bundesnetzagentur eine konkretere Schätzung vornehmen, schreibt die Regierung.

Medienberichten zufolge geht die BNetzA von etwa 400.000 Haushalten aus, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.05.24
Newsletterlauf: 08.08.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen