Nanoteilchen und gesundheitliche Risiken


Kennzeichnungspflicht für mit Nanotechnologie behandelte Lebensmittel gefordert
Aus Sicht des Petitionsausschusses ist jedoch damit zu rechnen, dass die Nanotechnologie auch im Lebensmittelbereich an Bedeutung gewinnen wird


(18.03.11) - Der Petitionsausschuss hält eine Kennzeichnungspflicht für mit Nanotechnologie behandelte Lebensmittel und Kosmetika für erforderlich. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine darauf abzielende öffentliche Petition dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Erwägung zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Zudem soll die Vorlage dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.

Der Petent hatte die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht mit gesundheitlichen Risiken begründet, die Folge des Einsatzes von Nanopartikeln seien. Unter dem Begriff Nanopartikel ist im Allgemeinen ein Verbund von wenigen bis einigen tausend Atomen und Molekülen zu verstehen, dessen Größe typischerweise unter 100 Nanometern liegt. Aufgrund dieser kleinen Größe, so schreibt der Petent, könnten die Nanopartikel über die Haut, die Atemwege und über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden und sich im gesamten Organismus verteilen. Hierdurch könne es möglicherweise zu Zell- und Organschädigungen kommen.

Derzeit, so heißt es in der Petition weiter, würden auf Nanoteilchengröße geschrumpfte Titandioxidpartikel Verwendung in Sonnencremes finden, obwohl es noch keine Forschungsergebnisse hinsichtlich möglicher Gefährdungen gebe. Siliziumdioxid wiederum werde im Lebensmittelbereich verwendet, unter anderem um Ketchup dickflüssiger zu machen, schreibt der Petent.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, ist die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema Nanotechnologie beschäftigt. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werde dabei ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit gerichtet.

Mit den bestehenden rechtlichen Regelungen, so das Ministerium, werde ein umfassender Schutz des Verbrauchers gewährleistet. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, welche unter dem Einsatz von Nanotechnologie hergestellt werden, seien im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Nach Mitteilung des Ministeriums ist der Einsatz von unlöslichen und schwer löslichen Nanopartikeln in Lebensmitteln "momentan nicht relevant". Bislang sei dazu auch noch kein Zulassungsantrag gestellt worden.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ist jedoch damit zu rechnen, dass die Nanotechnologie auch im Lebensmittelbereich an Bedeutung gewinnen wird. Vor diesem Hintergrund seien bereits frühzeitig im Rahmen des europäischen Rechtssetzungsverfahrens Anpassungen der einschlägigen Vorschriften vorgenommen worden.

So werde etwa eine Neubewertung gefordert, wenn bereits zugelassene Zusatzstoffe nunmehr auch in nanoskaliger Abmessung verwendet werden sollen. Nach Auffassung des Ausschusses sind die bisherigen Regulierungsinstrumente angesichts der neuen Anwendung der Nanotechnologie "nicht ausreichend". Die Technologie habe "große Potenziale", weise jedoch auch “neue Risiken für Verbraucher und Umwelt" auf. Daher sei eine Kennzeichnungspflicht erforderlich, urteilen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen