Schieflage bei Banken verhindern


Bundesregierung: Banken müssen an Restrukturierungsfonds zahlen
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Systemrisiko des jeweiligen Kreditinstituts


(18.03.11) - Mit Inkraftreten des Restrukturierungsfondsgesetzes vom 9. Dezember 2010 wurde ein Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes errichtet, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA). Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierung- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelvanten Banken finanziert werden.

Kreditinstitute müssen in Zukunft Beiträge zu einem Restrukturierungsfonds entrichten, der in Schieflage geratene Banken unterstützen soll.

Dazu hat die Deutsche Bundesregierung eine Verordnung (17/4977) vorgelegt, mit dem die Höhe der Jahresbeiträge für die Kreditinstitute geregelt wird. Dazu heißt es, die Höhe der Beiträge orientiere sich am Systemrisiko des jeweiligen Instituts. Die Beitragshöhe sei aber begrenzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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