Kirchen und Grundrechte im Arbeitsrecht
Linke will Grundrechte der Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen stärken
Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen"
(10.05.11) - Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss aufgehoben wird.
Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". Die Regierung müsse weiter dafür Sorge tragen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird.
Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen". Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen "regelmäßig" mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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