Kirchen und Grundrechte im Arbeitsrecht
Linke will Grundrechte der Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen stärken
Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen"
(10.05.11) - Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss aufgehoben wird.
Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". Die Regierung müsse weiter dafür Sorge tragen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird.
Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen". Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen "regelmäßig" mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.