Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011


Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Problem: Niveau von Mindestlöhnen - Konkrete Maßnahmen geplant?


(09.05.11) - Die Fraktion Die Linke verlangt erneut Auskunft von der Deutsche Bundesregierung über Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai in Europa gilt. In einer Kleinen Anfrage (17/5618) bezeichnet die Fraktion die Antwort der Bundesregierung (17/5132) auf eine bereits vorliegende Kleine Anfrage (17/4951) zum gleichen Thema als "teilweise ausweichend".

Daher wollen die Abgeordneten in einer Nachfrage wissen, ob sich auch nach Auffassung der Bundesregierung ihre Antworten so zusammenfassen ließen, dass sie angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit keinen Handlungsbedarf sehe. Andernfalls solle die Bundesregierung angeben, welchen Handlungsbedarf sie sehe und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wolle.

Unter anderem will die Linke wissen:
"Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart, sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?"
(Deutscher Bundestag: ra)


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