Fragen zum Leistungsschutzrecht
Welche Berufsgruppen wie Anwälte, Lobbyisten, Verleger oder Journalisten haben bisher in welchem Maße finanziell von dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger profitiert
Das Leistungsschutzrecht soll die unbefugte Nutzung von geistigem Eigentum verhindern
Die "im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/11551) der Grünen. Das Leistungsschutzrecht, das die unbefugte Nutzung von geistigem Eigentum verhindern soll, wurde in der aktuellen Form im März 2013 verabschiedet. Es ist, wie die Fraktion in der Anfrage darlegt, "weiterhin stark umstritten" und Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Die Deutsche Bundesregierung habe die Abgeordneten "immer wieder auf unsere Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/2058 und 18/6853) hin, zuletzt auch in der Fragestunde am 15. Februar 2017, vertröstet".
Die Grünen wollen nun unter anderem wissen, "welche Personen wie viele Stunden an der laut Bundesregierung nun seit letztem Jahr begonnenen Evaluierung gearbeitet" haben, mit welchen Institutionen dazu Gespräche geführt wurden und welche Fragen dabei erörtert wurden. Weiter fragen sie, "welche Berufsgruppen wie Anwälte, Lobbyisten, Verleger oder Journalisten bisher in welchem Maße finanziell von dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger profitiert haben" und ob sich dies mit den von der Bundesregierung in dieses Vorhaben gesetzten Erwartungen deckt.
Vor dem Hintergrund des nahenden Endes der Legislaturperiode verlangen die Abgeordneten Auskunft über die "genaue Zeitplanung zur Evaluierung" und ob ihr für die Veröffentlichung des Ergebnisses "gegebenenfalls auch ein Tag vor der Bundestagswahl noch ausreichend" erscheine. Weitere Fragen beziehen sich darauf, wie und mit welchem Ziel sich die Bundesregierung an den derzeitigen Beratungen von EU-Ratsarbeitsgruppen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf europäischer Ebene beteiligt. Auch wie es die Bundesregierung bei ihren eigenen Publikationen mit dem Leistungsschutzrecht hält, wollen die Grünen wissen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 11.05.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.