Skepsis vor staatlicher Regulierung


Jede Form der staatlichen Regulierung in diesem Bereich müsse auf eindeutige gesetzliche Grundlagen basieren - Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht beschädigt werden
Phänomene "fake news" und "hate speech" wissenschaftlich bislang kaum erforscht



Medien- und Rechtsexperten bewerten die Möglichkeiten staatlicher Regulierung, um die Verbreitung von sogenannten "fake news" und von "hate speech" im Internet und den sozialen Medien einzudämmen, zurückhaltend bis skeptisch. Dies zeigte ein Fachgespräch des Kultur- und Medienausschusses. Der Journalist Markus Reuter von "netzpolitik.org" verwies darauf, dass die Phänomene "fake news" und "hate speech" wissenschaftlich bislang kaum erforscht seien. Bereits dieser Umstand mache den Versuch einer staatlichen Regulierung schwierig. Umgekehrt dürfe die Frage, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, nicht allein den Betreibern von Plattformen wie Facebook überlassen werden. Dies käme einer Privatisierung von rechtlich relevanten Fragen gleich.

n diesem Sinne argumentierte auch der Rechtswissenschaftler Tobias Keber von der Hochschule der Medien Stuttgart. Er warb für ein System der Selbstregulierung mit einer Mischung aus Beschwerde- und Kennzeichnungsmöglichkeiten durch externe und unabhängige Faktenchecker.

Reuter und Keber warben für die verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz an den Schulen. Dazu gehöre aber auch die Vermittlung eines Verständnisses, wie die digitale Technik arbeitet, sagte Keber. Es gehe deswegen weniger um Medienkompetenz im klassischen Sinne als vielmehr um eine "digitale Kompetenz". David Schraven vom Recherchezentrum Correctiv sprach sich ebenfalls für ein System der Selbstregulierung durch unabhängige Faktenchecker aus. Dies könne ähnlich wie das System der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Fernsehen organisiert von den Betreibern der Internetplattformen finanziert werden. In jedem Fall müsste aber ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden.

Der Rechts- und Medienwissenschaftler Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut Hamburg verwies darauf, dass jede Form der staatlichen Regulierung in diesem Bereich auf eindeutigen gesetzlichen Grundlagen basieren müsse. Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht beschädigt werden.

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Verfolgung von Hetze und Hasskommentaren auf Internetplattformen beziehe sich deshalb auch ausschließlich auf strafrechtlich relevante Sachverhalte. Dieser Sichtweise schloss sich auch die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Anja Zimmer, an. Straftaten wie Volksverhetzung seien in jedem Fall Sache der Strafverfolgungsbehörden. Denen mangele es aber meist an ausreichend Personal und Fachwissen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 12.05.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen