Gesprächsbedarf um Commerzbank-Aufsichtsräte
Wie wollen Aufsichtsräte die Interessen des Bundes im Aufsichtsrat der Commerzbank AG vertreten?
Deutsche Bundesregierung sagt, es sei keine Anhörung der Commerzbank-Aufsichtsräte des Bundes nötig
(23.04.09) - Die beiden Aufsichtsräte, die von der Bundesregierung in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG entsandt werden sollen, müssen nicht im Finanzausschuss des Bundestages zu ihren Absichten Rede und Antwort stehen. Die Fraktionen von Union und SPD sprachen sich am Mittwochmorgen gegen eine Vorladung der beiden Aufsichtsräte aus und begründeten dies mit der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten.
Es gebe daher keine Möglichkeit für ein Gespräch. Die FDP-Fraktion sah ebenfalls keinen Gesprächsbedarf. Dagegen erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sie wolle die Aufsichtsräte befragen, ehe diese ihre Tätigkeit beginnen würden. Daher gelte die Verschwiegenheitspflicht nicht.
Es müsse herausgefunden werden, ob es bei den Aufsichtsräten, die keine Beschäftigten der Bundesregierung seien, Interessenskonflikte gebe. Außerdem wolle man wissen, wie die Aufsichtsräte die Interessen des Bundes im Aufsichtsrat der Commerzbank AG vertreten wollten.
Auch die Linksfraktion erklärte, sie wolle wissen, welche Ausrichtung die Geschäftspolitik der Commerzbank durch die neue staatliche Beteiligung haben werde und wie das Verhältnis der Bank zu den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sein werde. Eine Befragung sei daher "absolut notwendig". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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